Gemeinschaftskonto – gemeinsames Konto: alle INFOS

Gemeinsames Konto eröffnenNahezu alle Banken bieten ein Girokonto nicht nur für einzelne Personen an, sondern geben den Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Girokonto zu nutzen. Diese Form des Girokontos wird oftmals auch als Gemeinschaftskonto bezeichnet und in erster Linie von Eheleuten, aber auch von nicht verheirateten Partnern genutzt. Von der grundsätzlichen Struktur und den Leistungen her gibt eim Prinzip keinen Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonto.

Darüber hinaus besteht kein wesentlicher Unterschied darin, ob das Gemeinschaftskonto als Familienkonto, von Eheleuten oder von nicht verheirateten Paaren genutzt wird, die sich zum Beispiel in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befinden. Im Vergleich zum Einzelkonto gibt es allerdings diverse Vor- und Nachteile, durch die sich das gemeinschaftliche Girokonto auszeichnen kann.

Empfehlung: Norisbank Gemeinschaftskonto

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Gemeinsames Girokonto eröffnen: Die Vorteile

Vorteile bei Nutzung eines Partnerkontos in der Ehe oder für unverheiratete Paare:

Geringere Kosten durch nur einmal anfallende Gebühren.

Der wesentliche Vorteil des gemeinsamen Girokontos besteht sicherlich darin, dass keine zwei Girokonten genutzt werden müssen, was in vielen Fällen Kosten einspart. Mit Ausnahme der kostenlosen Girokonten fallen nämlich für die Führung des Kontos noch häufig Gebühren an. Würde nun beispielsweise jeder Ehepartner ein eigenes Konto haben, so würden für jedes dieser Konten Gebühren berechnet werden. Bei einem gemeinschaftlichen Girokonto fällt diese Gebühr jedoch nur einmal an, sodass hier eine finanzielle Ersparnis möglich ist.

Zugriff auf das Partnerkonto

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass beide Kontoinhaber uneingeschränkten Zugriff auf das Konto haben, falls es sich um ein sogenanntes ODER-Konto handelt. Auf den Unterschied zwischen ODER- sowie UND-Konto wird im Folgenden noch näher eingegangen. Auch die Tatsache, dass sämtliche Buchungen über ein Konto laufen können, ist sicherlich als Vorteil anzuführen. Dies bedeutet eine bessere Übersicht, da die verschiedenen Umsätze nicht auf zwei Konten verteilt sind.

Gemeinschaftskonto für Eheleute / Nicht verhairatete: Die möglichen Nachteile

Ein möglicher Nachteil eines gemeinsamen Girokontos besteht zunächst einmal darin, dass die Änderung der Kontoverbindung für den einen Partner, der bisher noch ein eigenes Girokonto hatte, zu Beginn mit relativ großem Aufwand verbunden ist. Es müssen nämlich beispielsweise alle Unternehmen, die vom bisherigen Konto per Einzugsermächtigung Beträge abgebucht haben, über die neue Bankverbindung informiert werden.

Ein weiterer Nachteil kann darin bestehen, dass der bisherige Inhaber des Einzelskontos quasi seine Bankverbindung und damit auch häufig den Draht zu seiner bisherigen Bank verliert. Dies kann insbesondere dann zu einem Nachteil werden, wenn einmal ein Kredit aufgenommen werden soll, da hier unter anderem auch der persönliche Kontakt zum Bankberater eine Rolle spielen kann.

Was ist bei der Kontoeröffnung des Gemeinschaftskontos zu beachten?

Ein ganz wichtiger Punkt, der bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos zu beachten ist, ist die Wahl zwischen zwei Alternativen:

UND-Konto / ODER-Konto

Gemeinschaftskonten werden von den meisten Banken nämlich zum einen als sogenannte ODER- und zum anderen als UND-Konten angeboten.

Der wesentliche Unterschied zwischen den zwei Varianten besteht darin, dass jeder Kontoinhaber bei einem ODER-Konto Verfügungen auch ohne Zustimmung des anderen Inhabers durchführen kann.

Bei einem UND-Konto ist es hingegen so, dass Verfügungen oder wesentliche Änderungen des Kontos nur gemeinschaftlich von den beiden Kontoinhabern durchgeführt werden können.

In der Praxis ist ein UND-Konto insbesondere bei Ehepartnern unüblich, denn im Prinzip darf der eine Kontoinhaber nicht einmal eine Überweisung durchführen, ohne dass der zweite Kontoinhaber zugestimmt hat. Daher ist ein UND-Konto mit deutlich mehr Aufwand verbunden, sodass dieses Modell im Bereich der Privatkunden so gut wie gar nicht gewählt wird.

Darüber hinaus ist bei der Kontoeröffnung zu beachten, dass sich beide Kontoinhaber legitimieren müssen. Falls der Zugriff über das Internet gewünscht ist, sollten beide Kontoinhaber separate Zugangsdaten erhalten.

Gemeinschaftskonto auflösen

Wer ein gemeinsames Konto auflösen möchte, der muss beachten, dass manche Banken dafür Gebühren in Rechnung stellen. Ferner ist es wichtig zu wissen, dass Verfügungen zwar häufig von nur einem Kontoinhaber veranlasst werden können, der Auflösung des Kontos müssen jedoch beide Kontoinhaber zustimmen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass ein Konto-Auflösungsantrag unterschrieben wird.

Kann ein Partner aus dem gemeinsamen Konto entfernt werden?

Falls es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein zuvor erläutertes ODER-Konto handelt, so hat jeder der zwei Kontoinhaber durchaus die Möglichkeit, den anderen Kontoinhaber entfernen zu lassen. Da es sich nicht um eine Kontoauflösung handelt, ist dafür keine Zustimmung des betroffenen Kontoinhabers notwendig. Daher kann es in der Praxis durchaus passieren, dass der eine den anderen Ehepartner einfach aus dem gemeinschaftlichen Konto entfernen lässt. Nachdem dies geschehen ist, hat der vorherige zweite Kontoinhaber keine Verfügungsgewalt mehr über das Girokonto. Anders sieht es natürlich bei einem UND-Konto aus, denn dann kann keiner der zwei Kontoinhaber den anderen ohne dessen Zustimmung entfernen.

Gemeinsames Girokonto: Steuer

In steuerlicher Hinsicht kann es bei einem gemeinschaftlichen Girokonto im Grunde nur dann zu Auswirkungen kommen, falls sich auf dem Konto größere Guthaben befinden. Dies ist bei einem Girokonto normalerweise nicht der Fall, sodass es dann keine steuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen gibt.

Befindet sich auf dem gemeinsamen Konto allerdings ein größeres Guthaben, für welches der Kontoinhaber Zinsen erhält, so werden diese Zinserträge stets beiden Kontoinhabern zugeschrieben. In dem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag existiert, damit von den Erträgen keine Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Diese Fakten sind allerdings nur in den wenigsten Fällen relevant, da nicht viele Kunden auf dem Girokonto größere Guthaben besitzen. Zudem handelt sich bei einem Gemeinschaftskonto ohnehin meistens um ein Konto, welches von Ehepaaren genutzt wird, sodass in aller Regel eine gemeinschaftliche steuerliche Veranlagung besteht.

Todesfall eines Kontoinhabers und Scheidung

Grundsätzlich besteht die Verfügungsgewalt eines jeden Kontoinhabers beim Gemeinschaftskonto auch dann weiter, falls einer der zwei Kontoinhaber sterben sollte. In der Praxis ist es allerdings so, dass die Bank das Konto zunächst einmal sperrt, nachdem Sie die Nachricht vom Tod eines der zwei Kontoinhaber erhalten hat. In der Regel darf der verbliebene Kontoinhaber dann nur noch die notwendigsten Verfügungen vornehmen, wie zum Beispiel die Zahlung der Miete oder anderweitige wichtige Verfügungen. Damit es wenn einer der Kontoinhabe stirbt nicht zu Problemen kommt, besteht schon zu Lebzeiten die Möglichkeit, eine sogenannte Verfügung über den Tod hinaus zu vereinbaren.

In diesem Fall hat der überlebende Kontoinhaber definitiv auch nach dem Tod des Partners das uneingeschränkte Recht, weiterhin über das Konto zu verfügen. Grundsätzlich besteht diese Verfügungsgewalt übrigens auch nach einer Scheidung, sodass es in dem Zusammenhang wichtig ist, dass diesbezüglich eine Regelung getroffen wird. Meistens soll der Ehepartner nach der Scheidung natürlich keine weitere Verfügungsgewalt über das Konto haben, sodass es notwendig ist, dies der Bank mitzuteilen und die Verfügungsberechtigung löschen zu lassen. Demzufolge muss das Konto natürlich auch umgeschrieben werden und wird quasi vom Gemeinschaftskonto zum Einzelkonto.

Gemeinschaftskonto Kundenkarten, EC-Karten, Kreditkarten

Ein wichtiger Aspekt bezüglich des Gemeinschaftskontos sind auch die verschiedenen Karten, die Kunden heutzutage von ihrer Bank zum Girokonto direkt mit dazu enthalten. Auch wenn das Gemeinschaftskonto von den beiden Kontoinhabern gemeinschaftlich genutzt wird, so ist es bezüglich der Karten dennoch so, dass jeder Kontoinhaber eine separate Kunden- oder Kreditkarte erhält.

Weder Kundenkarte, Girocard (ehemals EC-Karte) noch Kreditkarte können gemeinschaftlich genutzt werden. Bei der Kreditkarte besteht beispielsweise oftmals die Möglichkeit, neben der Hauptkarte eine Partnerkarte zu beantragen, sodass jeder Kontoinhaber eine einzelne Karte hat. Ähnlich sieht es bei der MaestroCard aus, die von den Banken in der Regel automatisch vergeben wird. Dass jeder Kontoinhaber eine einzelne Karte für das Haushaltskonto erhält, hat schlichtweg damit zu tun, dass im Zweifelsfall eventuell nachgewiesen werden muss, wer eine Verfügung tatsächlich vorgenommen hat. Darüber hinaus wird beispielsweise beim Bezahlen in Geschäften natürlich auch die Unterschrift geprüft, sodass die Ehefrau streng genommen nicht mit der Karte des Ehemanns bezahlen darf.

Gemeinschaftskonto Vergleich – Partnerkonten bei deutschen Banken eröffnen

Beim eröffnen des Girokontos können zwei Personen eingetragen werden.

Comdirect

Comdirect Gemeinschaftskonto eröffnen: www.comdirect.de/partnergiro (mit 50€ Bonus bei Kontoeröffnung)

Commerzbank

Commerzbank Gemeinschaftskonto (Gemeinsames Commerzbank Girokonto Online) eröffnen: Online leider nicht möglich. Nur möglich bei der Commerzbank-Tochter comdirect.

Deutsche Bank

Deutsche Bank Gemeinsames Konto: Deutsche Bank Girokonto

DKB

DKB Gemeinschaftskonto eröffnen: www.dkb.de/dkb-cash (Gemeinsames DKB Cash Konto für zwei Personen).

Weitere Infos zum DKB Gemeinschaftskonto.

Norisbank

Norisbank Gemeinschaftskonto: Das Norisbank Girokonto ist unsere Empfehlung.

Postbank

Postbank Gemeinschaftskonto eröffnen: www.postbank.de/giro-plus (Gemeinsames Postbank Giro Plus Konto)

Sparda Bank

Sparda Bank Gemeinschaftskonto momentan keine Empfehlung.

Sparkasse

Momentan keine Empfehlung.

Volksbank

Momentan keine Empfehlung für ein gemeinsames Konto der Volksbank.

Auf unserem neuen Portal Gemeinschaftskonto.net finden Sie weitere Informationen zum Thema gemeinsame Girokonten für Paare. Dort geht es auch um speziellere Themen wie Schenkungssteuer und die Pfändung eines gemeinsamen Kontos.

2 Gedanken zu „Gemeinschaftskonto – gemeinsames Konto: alle INFOS“

  1. Das von Ihnen empfohlene Norisbank Gemeinschaftskonto ist tatsächlich eines der besten Konten für Paare. Ich nutze es mit meiner Ehefrau seit einigen Jahren und wir sind stets zufrieden gewesen. Die Norisbank ist ja auch eine Tochter der Deutschen Bank, da darf man Qualität erwarten.

    Jakob Meineke

  2. Was ist wenn einer der Ehepartner auszieht und sich trennt ohne sich scheiden zu lassen und das Konto abräumt so das dadurch einer der Ehepartner kurz vorm bankrott steht wie kann man sich dagegen wehren was kann man dagegen tun?

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