Haushaltskonto

HaushaltskontoFür die alltägliche Haushaltsführung wird ein Girokonto als Haushaltskonto benötigt oder ist zumindest sehr empfehlenswert. Es ist das frühere Kontokorrentkonto, über das der laufende Zahlungsverkehr mit Einnahmen und Ausgaben abgewickelt wird. Ein wesentliches Merkmal des Girokontos ist die Feststellung des Saldos nach den einzelnen Buchungsvorgängen. Der Saldo ist die Differenz zwischen Soll und Haben, also das Ergebnis von Einnahmen minus Ausgaben. Das Girokonto weist zu jeder Zeit den aktuellen Saldo aus. Bei dem Girokonto als Guthabenkonto ist es immer ein Habensaldo; bei demjenigen mit einem Dispo-Kredit kann es auch der Sollsaldo sein.

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Heutzutage benötigt jeder geschäftsfähige Bürger ein Girokonto; umgekehrt hat er einen rechtlichen Anspruch darauf, eins zu führen. Banken und Sparkassen können ihm die Eröffnung eines Girokontos nicht verweigern; sie sind jedoch frei in ihrer Entscheidung, welche dazugehörigen Leistungen sie ihm zu welchen Kosten anbieten. Der gesamte Zahlungsverkehr zwischen Gläubigern und Schuldnern wird in der heutigen Zeit bargeldlos abgewickelt, also durch Überweisung von Konto zu Konto. Sämtliche Einnahmen wie Lohn, Gehalt, Rente, Pension, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder staatliche Transferleistungen werden bargeldlos gezahlt. Der Zahlungsempfänger muss, wie es heißt, seine Bankverbindung angeben. Dazu gehören Kreditinstitut Kontonummer Bankleitzahl und Kontoinhaber

Umgekehrt werden alle laufenden Haushaltszahlungen vom Haushaltskonto abgebucht; sei es als Lastschrift, als Dauerauftrag oder per Einzugsermächtigung. Dazu gehören die Ausgaben für Unterkunft wie Miete oder Zinsen/Tilgung für das Eigenheim, die Energiekosten für Strom/Heizung, Telefonkosten für Festnetzanschluss und Handy, Rundfunkbeitrag, Zeitungsabo sowie weitere Zahlungen. Nur das sogenannte Haushalts- oder Wirtschaftsgeld für den täglichen Lebensunterhalt wird ganz oder teilweise in bar abgeholt. Auch hier wird vielfach mit der EC-Karte oder mit der Geldkarte im Einzelhandel am Ort bezahlt. Grundlage dafür ist immer das Girokonto.

Haushaltskonto Test: Das sollte es bieten

Von einem Haushaltskonto erwartet der Kontoinhaber, dass es möglichst preisgünstig und jederzeit, also 24h täglich, online zugänglich ist. Onlinebanking ist ebenso selbstverständlich wie die zum Girokonto gehörige EC-Karte. Mit ihr wird am Geldautomaten Bargeld abgehoben, und am Serviceterminal werden kostenlos die Kontoauszüge ausgedruckt. Onlinebanking ermöglicht die eigenständige Bewirtschaftung des Girokontos. Hier können Überweisungen eingegeben und terminiert werden; Daueraufträge werden eingerichtet und gelöscht, und auch die Rückbuchung von Lastschriften ist möglich. Der Kontoinhaber ist im wahrsten Sinne des Wortes Herr über sein Girokonto. Gleichzeitig nimmt er der Bank oder Sparkasse nahezu die gesamte manuelle Arbeit ab. Die stellt ihre technischen Möglichkeiten zur Verfügung, spart jedoch gegenüber den früheren Jahrzehnten erhebliche Personal- und Verwaltungskosten. Auch aus diesem Grunde sollte das Girokonto nichts oder monatlich nur ein bis zwei Euro kosten.

Haushaltskonto als Gemeinschaftskonto, gemeinsames Konto

Das Girokonto kann sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftskonto geführt werden. Eine Kontoinhaberschaft entscheidet über die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kreditinstitut. Auch wenn nur eine Person innerhalb der Familien-/Lebensgemeinschaft Kontoinhaber ist, können durchaus zwei oder mehr Personen zeichnungsbefugt sein. Der Girokontovertrag wird dementsprechend ergänzt, und jeder von ihnen erhält eine eigene EC-Karte. Davon losgelöst ist der separate Vertrag zum Onlinebanking. Der Kontoinhaber erhält die Zugangsdaten und kann seinerseits entscheiden, ob er sie allein nutzen, oder sie durch Familienmitglieder mit benutzen lassen möchte. Diese Möglichkeit ist vielfach dadurch eingeschränkt, dass für Onlineüberweisungen die benötigte Transaktionsnummer, die TAN an eine einzige Handynummer übermittelt wird. Da naturgemäß jeder sein eigenes Handy hat, es in dem Sinne kein Familienhandy gibt, reduziert sich dieser Bereich des Onlinebanking auf eine einzige Person.

Ein gemeinsames Haushaltskonto (Gemeinschaftskonto) für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften ist im Alltag so hilfreich wie notwendig. Gegenseitig abgestimmt werden müssen alle Kontobelastungen wie Überweisungen oder Geldabhebungen. Der eine muss wissen, was der andere tut beziehungsweise kürzlich getan hat. Nur so lässt sich das Haushaltskonto übersichtlich bewirtschaften.

Weitere Infos zum Gemeinschaftskonto.

Haushaltskonto Dispo Kredit

Bei einem regelmäßigen Einkommen und den dazugehörigen Gutschriften wird dem Kontoinhaber in aller Regel ein Dispo-Kredit angeboten. Er bietet die Möglichkeit, bei Terminüberschneidungen von Einnahmen und Ausgaben das Girokonto vorübergehend im Minus, also mit einem Sollsaldo, zu führen. Das kostet Geld, und zwar die Überziehungszinsen. Sie werden monatlich oder quartalsweise abgerechnet und direkt vom Girokonto abgebucht. Damit der Dispo-Kredit nicht langfristig zu einem Ratenkredit wird, sollte das Girokonto zum Monatsende wieder ausgeglichen sein, also einen Habensaldo ausweisen. Der Dispo-Kredit beträgt in der Regel ein oder zwei Monatseinnahmen aus Entgelt wie Lohn, Gehalt oder Rente. Er ist kein Kreditvertrag, sondern ein Angebot des kontoführenden Kreditinstitutes, das der Kontoinhaber annehmen kann – wenn er möchte.

Haushaltskonto Test, Vergleich

Unsere drei Top-Empfehlungen für ein kostenloses Haushaltskonto sind Norisbank, Postbank und DKB Bank.

Comdirect

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DKB

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ING-DiBa Haushaltskonto anlegen: www.ing-diba.de/girokonto

Postbank

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Sparda Bank

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Sparkasse

Sparkasse Haushaltskonto: Momentan keine Empfehlung

Volksbank

Volksbank Haushaltskonto: Momentan keine Empfehlung.

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