P-Konto / Pfändungsschutzkonto

P-Konto, PfändungsschutzkontoDas Pfändungsschutzkonto – damit die Gläubiger ins Leere greifen

Stellen Sie sich vor, Ihre Ex-Frau stellt absurd hohe Unterhaltsforderungen, die über Ihre Verhältnisse hinausgehen. Es kann Ihnen auch passiert sein, dass Ihre Firma in die Insolvenz ging, und Sie nun nur noch ein geringes Arbeitslosengeld bekommen. Die Finanzierung für Ihr Auto läuft aber weiter und irgendwann zieht das finanzierende Institut mehr Geld von Ihrem Konto ab, als Ihnen lieb ist. Der Pfändungsbeschluss liegt vor, aber Sie können sich nicht dagegen wehren? Doch, das können Sie.

Auch wenn Ihr Konto ein Guthaben aufweist, kann der Gläubiger im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos nicht über Ihr gesamtes Guthaben verfügen. Ohne weitere Zuschläge sind auf einem Pfändungsschutzkonto 1.045,04 Euro monatlich vor dem Zugriff Dritter geschützt.

  • Guthaben, auch wenn Sie Sozialleistungen beziehen, sind nur noch auf Pfändungsschutzkonten geschützt!
  • Kommt es auf dem Pfändungsschutzkonto zu einer Überziehung, haben Sie nur hier die Möglichkeit, den Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzufordern!

Wie dieses Konto funktioniert und was Sie in diesem Zusammenhang unternehmen und wissen müssen, lesen Sie hier.

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Das Pfändungsschutzkonto – was ist das?

Bei dem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, handelt es sich zunächst um ein ganz normales Girokonto, welches die Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht. Ein Pfändungsschutzkonto kann durchaus mit einer Kreditlinie (Dispo Kredit) versehen sein und unterscheidet sich damit ganz gravierend von einem Guthabenkonto.

Angenommen, ein Gläubiger hat einen rechtsgültigen Titel gegen Sie in der Hand, ermöglicht es ihm dieser, die Zwangsvollstreckung gegen Sie durchzuführen. Der einfachste Weg für die Zwangsvollstreckung führt über eine Pfändung des Girokontos. Dazu muss der Titel der kontoführenden Bank vorgelegt werden. Die Bank wiederum muss bestätigen, dass sie die Ansprüche Ihres Gläubigers anerkennt. In diesem Fall ist Polen offen, der Gläubiger kann über ihr Guthaben verfügen.

Freibeträge / Freibetrag erhöhen

Mit einem Pfändungsschutzkonto werden dem Gläubiger allerdings Grenzen gesetzt. Wie bereits erwähnt, besteht ein monatlicher Freibetrag von 1.045,04 Euro, der sich noch erhöht, wenn Sie mit von Ihnen wirtschaftlich abhängigen Personen in einem Haushalt leben. Das Kindergeld kann beispielsweise ebenfalls vor dem Zugriff durch die Gläubiger geschützt werden. Die Erhöhungssätze für den Pfändungsfreibetrag lauten im Einzelnen:

  • Für die erste Person im Haushalt erhöht sich der Freibetrag um 393,30 Euro.
  • Für jede weitere Person im Haushalt greifen zusätzlich 219,12 Euro.

Eine vierköpfige Familie verfügt damit über einen Freibetrag von 1.876,58 Euro.

Bescheinigung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Das P-Konto Bescheinigung-Formular erhalten Sie beim Arbeitsamt, den Sozialkassen oder vom Arbeitgeber. Darüber hinaus können auch Rechtsanwälte und Notare einen solche Bescheinigung ausstellen. Der Nachweis selbst ist nicht unbegrenzt gültig. Es liegt allerdings an der Bank, in welchen Zeitabständen Sie eine neue Bestätigung der erhöhten Freigrenzen vorlegen müssen.

P-Konto beantragen, eröffnen

Das Pfändungsschutzkonto stellt die unbürokratische und unkomplizierte Novelle des früheren Pfändungsschutzes dar. Zunächst einmal benötigen Sie für die Einrichtung nur ein Girokonto. Vor dem 1. Januar 2012 mussten Sie allerlei Nachweise erbringen, damit die Behörden Ihnen einen Pfändungsschutz einräumten. Das P-Konto bedarf dieser Nachweise nicht.

Sie müssen bei Ihrer Bank lediglich entweder ein P-Konto beantragen oder die Wandlung des bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto unter Vorlage des Pfändungsbeschlusses verlangen. Damit ist sichergestellt, dass über den Grundfreibetrag keine Verfügungen Dritter möglich sind. Soll der pfändungsfreie Betrag allerdings erhöht werden, müssen Sie über die zu erhöhende Summe einen Beleg des Amtsgerichtes vorlegen.

Wie steht es mit den Kontoführungsgebühren?

Für die Einrichtung eines P-Kontos, respektive die Umwandlung eines bestehenden Girokontos, dürfen die Kreditinstitute keine gesonderten Gebühren erheben. Die Kontoführung selbst ist allerdings in den seltensten Fällen kostenfrei. Einige Banken hatten für Pfändungsschutzkonten eine erhöhte Kontoführungspauschale verlangt. Diese ist aber drei BGH-Urteilen, 16.7.2013, Az.: XI ZR 260/12, vom 13.11.2012 – XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11, zufolge unzulässig. Die Verbraucherzentralen halten ein Musterschreiben bereit, mit dem Sie im Zweifelsfall diese Gebühren zurückfordern können.

Girokonto in P-Konto umwandeln

Um eine zeitnahe Sicherung Ihres Guthabens zu ermöglichen, sind die Banken dazu verpflichtet, innerhalb von vier Tagen nach Vorlage des Pfändungsbeschlusses ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto abzuändern.

P-Konto online eröffnen

Wenn Sie online ein Pfändungsschutzkonto eröffnen möchten, so empfehlen wir Ihnen das Norisbank Girokonto. Die Kontoeröffnung wird hier sehr selten abgelehnt und nach eröffnung können Sie das Konto unkompliziert in ein P-Konto umwandeln.

P-Konto abgelehnt: Was ist, wenn sich die Bank weigert?

Die Kreditinstitute müssen bei Vorlage eines Pfändungsbeschlusses ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

P-Konto trotz Dispo

Dies gilt auch, wenn ein Dispositionskredit in Anspruch genommen wurde. Per Selbstverpflichtung haben sich alle deutschen Banken und Sparkassen dazu bereit erklärt, jedem Verbraucher auf Wunsch ein P-Konto auf Guthabenbasis einzurichten.

Ein P-Konto mit eingeräumter Überziehungslinie ist eine Kannleistung, es besteht in diesem Fall aber kein Rechtsanspruch auf einen Dispo. Haben Sie Ihr Konto bis zur Wandlung als Gemeinschaftskonto geführt, so muss auch eine Umstellung auf ein Einzelkonto erfolgen. P-Konten dürfen nur einen Kontoinhaber ausweisen. Die Bank ist auch berechtigt, nach der Umstellung des Kontos eine früher ausgestellte Kreditkarte wieder zurückzufordern.

Wie viele Pfändungsschutzkonten kann ich führen?

Pro Verbraucher darf nur ein Pfändungsschutzkonto in Deutschland eingerichtet werden. Der Grund für die Restriktion hat mit dem Gläubigerschutz zu tun. Die Limitierung verhindert eine ungerechtfertigte Erhöhung der pfändungsfreien Beträge.

Das Pfändungsschutzkonto ermöglicht es allerdings, Guthaben pfändungsfrei einmalig in den nächsten Monat zu übertragen, ohne dass diese dann automatisch bei Überschreiten der Höchstgrenze gepfändet werden können. Sie müssen im Fall eines Restguthabens auf dem Konto am Ende des Monats dieses also nicht in bar abheben, um einen Gläubigerzugriff zu verhindern.

Pfändungsschutzkonto: Vorteile und Nachteile

Die Vorteile des P-Kontos liegen auf der Hand. Anstelle umfangreicher Dokumentationen seitens der Behörden, die eine Pfändung des Guthabens auf ihrem Konto bis zur vollständigen Abhebung Ihrer Gelder vermeiden sollen, haben Sie unter Vorlage des Pfändungsbeschlusses die Sicherheit, dass keine Verfügungen darüber hinaus durch Dritte möglich sind. Der Freibetrag kann durch Nachweis erhöht werden.

Behalten Sie im Hinterkopf: Ohne P-Konto kann ihr gesamtes Guthaben gepfändet werden. Kontoguthaben unterliegen normalerweise keinerlei Schutz. Seit dem 1.1.2012 ist der Pfändungsschutz auf normalen Girokonten aufgehoben!

Wir dürfen an dieser Stelle aber auch nicht mögliche Nachteile außer Acht lassen. Sie müssen damit rechnen, dass die Bank ihre Kreditlinie streicht oder die Kreditkarte einfordert. Der Hintergrund liegt darin, dass die Kreditinstitute die Befürchtung haben, dass die Kontoführung bei einem Kunden mit Pfändungsbeschluss nicht mehr in geordneten Bahnen verläuft. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Umstellung eines Girokontos in ein P-Konto oder die Eröffnung eines solchen Kontos schon eine gewisse Stigmatisierung bei den Bankmitarbeitern.

Unser Tipp: Falls sich die Situation andeutet, dass gegen Sie ein Pfändungsbeschluss erwirkt wird, stellen Sie rechtzeitig die Weichen in Richtung P-Konto, um sicherzustellen, dass ihr Guthaben bis zu dem Ihnen zustehenden Freibetrag geschützt bleibt.

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2 Gedanken zu „P-Konto / Pfändungsschutzkonto“

  1. Ich habe seit einige Jahren ein P Konto bei der Sparkasse Altmark West.
    Das Problem ist das ich von meiner Firma eine große Nachzahlung bekommen habe und mein Konto nun mehr auf 2000 Euro steht ich habe all meine Rechnung so wie Miete und Strom Bezahlt und hab das was mir noch zu steht runter geholt nun ist aber ein neuer Monat und auf mein Konto ist noch 1100 Euro aber komme da nicht mehr ran weil meine Bank es denn Gläubiger geben will

  2. hallo Maik, du musst bei deinen zuständigen Amtsgericht dir es bestätigen lassen, dass das Geld eine Nachzahlung ist also von mehreren Monaten oder über ein Jahr , wie auch immer dass muss aus der Zahlung hervorgehen, dann musst du es beim deinem Amtsgericht bestätigen lassen und deiner Bank zukommen lassen, anders geht es nicht , sonst senden sie das Übergeld deinem Gläubiger. Ohne gerichtlicher Bestätigung darf die Bank dir es nicht auszahlen.
    ich hoffe ich konnte helfen

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