Jedermann-Konto

Das Jedermann-Konto erfüllt den Anspruch, jedem Einwohner ein Konto für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung bestand bis 1995, da das Postscheckamt vor seiner Umformung in das Postgiroamt und später in die private Postbank auf Wunsch jeder natürlichen Person ein Konto eröffnen musste.

Norisbank Guthabenkonto für Jedermann

Wir empfehlen die Eröffnung eines Norisbank Guthabenkontos. Auch Kunden mit nicht ausreichender Bonität  können hier ein Bankkonto erhalten. Sie eröffnen das Norisbank Girokonto unkompliziert online. Zum Konto gibt es keine EC-Karte sondern eine Norisbank Service Card, mit der so wie mit der EC-Karte Geld am Automaten abgehoben werden kann.

EU fordert Konto für Jedermann

Inzwischen fordert die Europäische Union (EU) das generelle Recht auf ein Konto für Jedermann ein, für die endgültige Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten jedoch bis 2016 Zeit. In Deutschland existiert eine Selbstverpflichtung der Banken, jedem Einwohner auf Antrag ein auf Guthabenbasis zu führendes Bankkonto einzurichten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt jedoch nicht flächendeckend. Die Forderung der Europäischen Union bezieht sich dem Wortlaut nach ausschließlich auf die Kontoeröffnung durch EU-Bürger, sodass die Kontoverweigerung gegenüber Staatsangehörigen von Drittstaaten weiterhin möglich bleibt.

Sparkasse Jedermann-Konto (Bürgerkonto)

In Deutschland sind die Sparkassen in mehreren Bundesländern per Gesetz verpflichtet, jedem Interessenten ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuräumen. Das betrifft Institute in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

In den anderen Bundesländern besteht auch für Sparkassen keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Jedermann-Kontos, allerdings haben sich die Sparkassenverbände bundesweit zu einer entsprechenden Vorgehensweise verpflichtet. Das entsprechende Angebot bei der Sparkasse nennt sich Bürgerkonto.

Was ist ein Jedermann-Konto?

Das Jedermann-Konto, mitunter auch als J-Konto abgekürzt, ist ein Girokonto, dessen Einrichtung jeder natürlichen Person offensteht. Die Beschränkung des Rechtsanspruchs auf EU-Bürger findet sich weder in der Selbstverpflichtung der Banken noch in den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer.

Das Jedermann-Girokonto darf nur im Haben geführt werden (es handelt sich also um ein Girokonto auf Guthabenbasis), selbst geringfügige Überziehungen muss die Bank ablehnen. Diese Vorschrift gilt auch für das Pfändungsschutzkonto, dennoch ist das Jedermann-Konto nicht automatisch zugleich ein P-Konto. Der Inhaber kann es aber in ein solches überführen.

Konto auch bei negativer Bonität

Die Notwendigkeit zur Verpflichtung zur Kontoeröffnung für Privatpersonen ergibt sich durch die verbreitete Ablehnung der Kontoführung gegenüber Personen mit schlechter Bonität. Diese besteht im Falle der Weigerung einer Bank zur Führung eines Girokontos in der Regel nicht in einem einzigen weichen Negativeintrag, sondern in harten negativen Schufa-Merkmalen wie der Anmeldung einer Privatinsolvenz oder einer Kündigung des bisherigen Girokontos wegen unkorrekter Kontoführung in einem schweren Fall.

Auch Kontopfändungen berechtigen Banken zur Kündigung von Girokonten, auch wenn einige größere Banken offen angeben, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Verbraucher ohne Bankkonto müssen alle ausgehenden Zahlungen bar abwickeln, wodurch hohe Kosten entstehen. Für den Empfang von Zahlungseingängen gibt es hingegen Lösungen wie die Zahlungsanweisung zur Verrechnung und die kaum bekannte Möglichkeit, sich Geld auf ein Sparkonto überweisen zu lassen. Voraussetzung ist das Führen eines Sparkontos bei einem Überweisungen durch Dritte auf dieses zulassenden Kreditinstitut.

Girokonto für Jedermann 2020: Kosten und Gebühren

Die Gebühren für ein Jedermann-Konto dürfen nicht unangemessen hoch sein. Dass Sonderangebote wie ein kostenloses Girokonto beim Konto für Jedermann nicht angeboten werden, ist hingegen nachvollziehbar. Die Bank kann durch das Konto für jeden schließlich keine Einnahmen durch die Nutzung des Dispositionskredites erzielen, da sie dem Kontoinhaber einen solchen nicht einräumen darf.

Wann kann das Jedermann-Konto verweigert werden?

Die Umsetzung der Pflicht zur Kontoeröffnung für alle natürlichen Personen bezieht sich nur auf Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Beantragung über kein Girokonto verfügen. Somit besteht kein Anspruch auf die Eröffnung eines Kontos für Jedermann als Zweitkonto. Des Weiteren darf die Bank die Kontoeröffnung verweigern, wenn sie von einer missbräuchlichen Verwendung des Girokontos ausgeht und diese Annahme auf fundierten Indizien beruht.

Ein persönlicher Ablehnungsgrund kann in einem Fehlverhalten des Antragstellers auf ein Jedermann-Bankkonto liegen. Hierzu gehören vor allem schwere persönliche Beleidigungen gegen Angestellte der Bank. Ablehnen kann die Kontoeröffnung in diesem Fall nur die Bank, deren Mitarbeiter tatsächlich von den Handlungen betroffen waren. Sollte das Personal eines anderen Geldinstituts am selben Ort zufällig Kenntnis von den Beleidigungen erlangt haben, darf es das gewünschte Jedermann-Giro nicht ablehnen.

Commerzbank

Informationen zum Commerzbank Jedermann-Konto finden Sie unter commerzbank.de/IFILPortal/pgf.html?Tab=2200&Doc=/de/GB/sitesubs/nutzungsbed/popup2_vertraege_2.htm.

Norisbank

Wir empfehlen das Norisbank Guthabenkonto.

Postbank

Das Postbank Jedermann Konto nennt sich Postbank Giro Basis.

Deutsche Bank

Deutsche Bank Jedermann Konto: Das Deutsche Bank AktivKonto kann auch bei negativer Bonität eröffnet werden.

Volksbank

Volksbank Konto für Jedermann: VR-Basiskonto mit VR-BankCard (girocard) und weiteren Leistungen.

7 Gedanken zu „Jedermann-Konto“

  1. Ich benötige dringend ein P-Konto, für meine Sozialleistungen, (ALG II , MAE Zahlungen), und, bekomme hier in Stralsund bei keiner Bank ein neues P-Konto….. ohne Konto bekomme ich keine Leistungen mehr und, bin dann somit mittellos, kann man mir helfen ???

  2. Suche Dir eine Bank heraus, beantrage das Konto. Wenn Du nur ein günstiges ortsungebundenes Konto suchst und online-affine bist, nimm gleich eine Onlinebank. Wenn am Schalter das Konto verweigert wird, lass es Dir schriftlich bestätigen wie auch von der Onlinebank.
    Lasse den Filialleiter antanzen, wenn am Schalter verweigert wird. Wenn der Filialleiter nicht will, lasse Dir alle Namen geben von den Bankangestellten mit denen Du gesprochen hast, vermerke Adresse der Filiale und Datum/Zeit des Gesprächs. Mit dieser Info und deinem Ansinnen oder dem Ablehnungsschreiben beschwerst Du Dich dann beim Ombudsmann der Bank beim jeweiligen Bankenverband. Adresse steht im Impressum der Bankseite. Dann bekommst Du das Konto aufgrund der Selbstverpflichtung der Banken von 1995, welches der Ombudsmann durchsetzen muss.

  3. Ich empfehle in diesem Fall die Fidor Bank
    ist eine Internet Bank die machen das auch bei
    schlechter Schufa ist leicht Online
    zu bedienen geht nur auf Guthaben Basis und
    ist Kostenlos Master Card und Maestro Card
    bekommt mann auch

    MfG
    Thomas Pillusch

  4. die Sparkasse Vorpommern gibt Dir ein P-Konto, wenn Du danach fragst. Nach meiner Kenntnis bekommst Du auch eine EC-Karte, kannst das Konto online als Buergerkonto fuehren und automatische Abbuchungen sind auch moeglich, um am normalen Zahlungsverkehr teilzuhaben.
    Alternativ koenntest Du die Sozialleistungen auf ein Konto Deines Vertrauens ueberweisen lassen, z.B. Eltern, Geschwister, gute Freunde etc.
    Davon unabhaengig darf das Jobcenter nicht verlangen, dass Du ein Konto fuehrst. Die Geldleistungen muessen Dir auch ohne Konto ausgezahlt werden, ggf. fallen dabei aber Gebuehren an. Falls die Sachbearbeiter etwas anderes behaupten, empfehle ich zur Klaerung eine Beschwerde beim Teamleiter bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
    VG
    Anton

  5. Hallo,
    ich möchte ein Guthabenkonto bei Ihnen einrichten. Was ist zu tun?
    Herzlichen Dank
    Liesbeth Biendarras

Schreibe einen Kommentar