Was ist der Sparerfreibetrag? Für Kind, Ehepaar, Steuererklärung

SparerfreibetragUnter dem Sparerfreibetrag versteht man den jährlichen Betrag, bis zu welchem die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht versteuert werden müssen. Zum Kapitalvermögen zählen insbesondere Zinseinkünfte sowie Dividendenerträge. Besondere Vorzüge geniessen Ehepaare und Familien mit Kind.

Der Begriff Sparerfreibetrag ist eigentlich veraltet. Diesen gab es bis Ende des Jahres 2008, gemeinsam mit dem Werbungskostenpauschbetrag – beides wurde nun unter dem Begriff Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit für Alleinstehende 801 Euro pro Jahr, für Verheiratete 1.602 Euro.
Bis zu diesem Höchstbetrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern bei den betreffenden Kreditinstituten rechtzeitig ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe gestellt wurde.

Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden. Es obliegt der Verantwortung des Steuerpflichtigen, dass die Aufteilung unter den einzelnen Kreditinstituten korrekt vorgenommen wird. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf die genannten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Bei Eheleuten muss ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden, wenn beide Personen gemeinsam steuerlich veranlagt werden.

Sparerfreibetrag in der Steuererklärung

Wird der Freistellungsauftrag nicht oder nicht in ausreichender Höhe erteilt, so wird die seit Anfang 2009 geltende Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % bei Zinsausschüttungen und Kapitalertrags-Auszahlungen direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Steuern können dann nur über die Einkommensteuererklärung wieder geltend gemacht werden.

Bei geringem Einkommen, wenn im kommenden Jahr vermutlich keine Einkommensteuer festgesetzt wird, kann man beim Finanzamt auch eine so genannten NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beantragen. Wenn diese der Bank vorliegt, so werden Kapitalerträge grundsätzlich ohne Abzug ausgeschüttet.

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