Was versteht man unter Einlagensicherung?

EinlagensicherungAnleger, die ihr Geld bei deutschen Banken investieren, sind durch die Einlagensicherung ausreichend abgesichert. Die Einlagensicherung bezeichnet die gesetzlichen sowie die freiwilligen Maßnahmen der Kreditinstitute, die im Falle einer Insolvenz der Bank greifen und Anlegern ihr Geld zurückgeben.

Die Insolvenz eines Kreditinstitutes ist zwar selten, doch lässt sie sich nie ganz verhindern. Die negativen finanziellen Folgen einer Insolvenz für Anleger können allerdings durch die Instrumente der Einlagensicherung eingeschränkt bzw. gänzlich verhindert werden.

Die gesetzliche Einlagensicherung ist für alle deutschen Banken vorgeschrieben. Sie garantiert Kunden eine Absicherung von 90 Prozent ihrer Einlagen – bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro. Darüber hinaus gibt es die freiwillige Einlagensicherung, um die Kundengelder über den gesetzlichen Rahmen hinaus abzusichern. Privatbanken sind daher in der Regel dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Über diesen Fonds sind Kundeneinlagen zusätzlich geschützt – bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank. Der Schutz gilt dabei nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Geschützt sind Termin-, Spar- und Sichteinlagen aller Art, jedoch keine Inhaberschuldverschreibungen.

Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten andere Vorschriften: Hier sind Kundeneinlagen in voller Höhe abgesichert, nachdem die Banken selbst vor einer Insolvenz ausreichend abgesichert sind. Die Städte oder Gemeinden, die die jeweilige Bank eingerichtet haben, schützen diese vor einem Adressausfall durch bestimmte Sanierungsmaßnahmen. Regional organisierte Stützungsfonds von Sparkassen und Giroverbänden bieten zusätzlich Sicherheit.

Auch bei öffentlichen Banken ist das Geld der Kunden sicher: Hier greift der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VOB), über welchen Einlagen in voller Höhe geschützt sind.

Es kann also bei einer Anlage bei deutschen Banken davon ausgegangen werden, dass die Einlagen stets zu 100% gegen ein Adressausfallrisiko abgesichert sind. Anders sieht es bei ausländischen Banken aus: Hier gelten die Sicherungsvorschriften des jeweiligen Landes, die von den hiesigen deutlich abweichen können. Kunden sollten deshalb ausreichend informiert sein, wenn sie ihr Geld bei einer nichtdeutschen Bank anlegen.

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