Girokonto Rückbuchung – Lastschrift widersprechen und zurückbuchen

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Viele Kunden erteilen Firmen eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren. Die Firmen können dann ohne vorherige Rücksprache die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abbuchen. Doch nicht immer geht dabei alles glatt und es kann vorkommen, dass eine Lastschrift vom Girokonto zurückgebucht werden muss. Doch es müssen die Fristen beachtet werden.

Rückbuchung einer Girokonto Lastschrift bei einer unrechtmäßigen Abbuchung

Immer wieder kommt es beim Lastschriftverfahren zu Problemen. Diese tauchen insbesondere dann auf, wenn es keine vertragliche Grundlage mehr zum Abbuchen gibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Vertrag beendet wurde. Bucht die Firma dennoch weiter die fälligen Beträge vom Konto ab, so ist diese Lastschrift unrechtmäßig und kann rückgebucht werden. Der Kontoinhaber hat in diesem Fall 13 Monate Frist ab Abbuchungsdatum Zeit für eine Rückbuchung.

Einer Girokonto Rückbuchung widersprechen bei einer rechtmäßigen Abbuchung

Eine rechtmäßige Abbuchung kann auch wieder rückgebucht werden. Die häufigsten Fälle für diese Rückbuchung sind doppelt abgebuchte Beträge. In diesem Fall besitzt das abbuchende Unternehmen zwar eine Genehmigung für das Lastschriftverfahren, hat aber zuviel abgebucht. Für solche Buchungen hat der Kontoinhaber sechs Wochen Zeit, um sich das Geld wieder zurückzuholen.

Lastschrift zurückholen

Es gibt im Internet Vordrucke zur Rückholung einer Lastschrift. Hier muss die Buchung und der Grund für die Rücklastschrift angegeben werden. Aber eine Lastschrift lässt sich auch durch ein persönliches Gespräch am Bankschalter zurückholen. Auch hier müssen der Kontoinhaber eine Erklärung für die Rücklastschrift unterschreiben.

6 Gedanken zu „Girokonto Rückbuchung – Lastschrift widersprechen und zurückbuchen“

  1. Kann man auch eine Blitzüberweisung bzw. Eilüberweisung zurückbuchen?

    Viele Grüße,
    jenniffer

  2. Habe rückbuchungen von Mai Juni Juli 2013
    habe schreiben von Telekom das ich die Beträge zurückbuchen lassen kann
    2013 kann ich das noch veranlassen ?
    Rückbuchung zur Postbank .
    Bitte um schnell Rückinfo
    Vielen Dank
    Roswitha Schröder

  3. Heute habe ich gelesen, das die INTERNETKRIMINALITÄT in Deutschland am höchsten ist und die Aufklärungsrate dafür sehr gering ist.Ein Beispiel von vielen ist das ich einen erteilten Lastschrift Einzug nicht kündigen kann.Für mich ist das eine große Unverschämtheit und ein Freibrief für Abzocker aller Art.Deutschland schafft sich ab.

    J.Teubner

  4. S.g. Damen und Herren,
    mir wurden am Konto ohne meine Einwilligung € 99,90 für drei Monate, abgezogen von der
    Südd. Zeitung bis November 2017. Mein Konto ist völlig überzogen. Muss ich mir das gefallen lassen?
    Was kann ich tun?

    Magda Scherk

  5. Schon komisch – wegen EUR 99.- das Konto “ völlig“ überzogen – dann doch am besten K e i n e Zeitung!! Oder?

  6. Kann eine Abbuchung von meinem Konto erfolgen, wenn nur ein Telefongespräch stattgefunden hat, also ohne meine Unterschrift!

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