Das Lastschriftverfahren zählt zu den bargeldlosen Zahlungsmethoden. Mit Einverständnis des Kontoinhabers wird durch den Gläubiger eine Lastschrift zu Lasten des Kontos des Schuldners ausgelöst. Das Geld wird dadurch vom Bankkonto des Schuldners auf das Girokonto des Gläubigers transferiert. Dadurch muss sich der Zahlungspflichtige nicht selbst bemühen, eine Überweisung zu tätigen oder eine anderweitige Zahlungsanweisung zu erstellen. Genau darin liegt auch schon der grundlegende Unterschied zur Überweisung. Beim Lastschriftverfahren löst nämlich der Gläubiger als Zahlungsempfänger den Zahlungsauftrag aus und bestimmt dadurch auch den Zeitpunkt des Geldtransfers.
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Inhalt
Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung
Grundsätzlich konnte früher beim Einzugsermächtigungsverfahren der Abbuchungsauftrag vom Einzugsermächtigungsverfahren differenziert werden. Diese zwei Verfahren wurden jedoch mittlerweile durch die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift abgelöst.
Das Einzugsermächtigungsverfahren kommt insbesondere bei regelmäßigen sowie wiederkehrenden Zahlungen zum Einsatz und kann bis zum 1. Februar 2016 verwendet werden. Bei diesem Verfahren erteilt der Kunde dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, Beträge per Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich. Per Einzugsermächtigung können beispielsweise Rechnungen von Unternehmen in unterschiedlicher Höhe abgebucht werden. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass dieser dem Unternehmen nicht jedes Mal eine neue Erlaubnis erteilen muss, sondern die Ermächtigung zur Lastschrift gilt in der Regel bis auf Widerruf.
Lastschrift zurückgeben
Zugleich erhält der Kunde mit der Einzugsermächtigung normalerweise die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen zurückzugeben. Eine gesetzliche Regelung gab es für eine solche Lastschrift-Rückgabe bis vor einiger Zeit nicht, sie wurde allerdings mittlerweile mit der SEPA-Lastschrift verbindlich eingeführt.
Abbuchungsverfahren
Das Abbuchungsverfahren wird demgegenüber seit Februar des Jahres 2014 in Deutschland nicht mehr verwendet. Bei diesem Verfahren beauftragte der Kontoinhaber seine Bank, sein Konto mit dem Lastschriftbetrag zu belasten und an das genannte Empfängerkonto zu übertragen. Der Kunde äußerte bei einem Abbuchungsauftrag somit einen klaren Willen, dass die Lastschrift stattfinden solle. Dadurch kann die Bank die Abbuchung verbindlich durchführen, wodurch der Empfänger die Sicherheit erhält, dass ihm das Geld tatsächlich gutgeschrieben wird. Anders als beim Einzugsermächtigungsverfahren erhält der Kunde dadurch auch kein Widerrufsrecht mehr.
Die SEPA-Basislastschrift für Verbraucher
SEPA-Lastschriften gibt es seit dem Jahre 2009. Damit erhalten die teilnehmenden Länder des Wirtschaftsraumes, zu welchem unter anderem alle Mitglieder der Europäischen Union zählen, ein einheitliches Verfahren. Nationale Regelungen werden durch die Neuerungen ersetzt. Die SEPA-Basislastschrift ähnelt in vielen Punkten dem in Deutschland bekannten Verfahren zur Einzugsermächtigung. Diese Methode wird genutzt, falls Verbraucher als zahlungspflichtige Personen Geld transferieren möchten.
Lastschriftmandat erteilen
Ein zentrales Element der SEPA-Basislastschfit ist das Lastschriftmandat. Dieses benötigt der Zahlungsempfänger, um die Lastschrift durchführen zu können. Durch das SEPA-Mandat wird zugleich die Bank mit der Lastschrift beauftragt. Dadurch braucht die Bank nicht nur die SEPA-Lastschrift, sondern ebenso das gültige SEPA-Mandat. Diese Daten können auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Einmallastschrift und unbegrenzte Gültigkeit
Ein Lastschriftmandat kann vom Kunden einmalig als sogenannte Einmallastschrift vergeben werden, aber genauso gut auch für einen unbegrenzten Zeitraum gelten. Dadurch lassen sich mit dem einmal erteilten Lastschriftmandat auch wiederkehrenden Rechnungen per Lastschrift begleichen. Das Lastschriftmandat ist bei Nichtnutzung jedoch nicht unbegrenzt gültig, sondern erlischt in dem Fall nach 36 Monaten.
Zugleich endet das Lastschriftmandat mit Widerruf des Zahlungspflichtigen. Um das Lastschriftmandat widerrufen zu können, müssen keine Fristen eingehalten werden, wodurch dies jederzeit möglich ist.
Lastschriftmandat widerrufen und Einreichfristen
Beim Basislastschriftverfahren, dem sogenannten SEPA Direct Debit, müssen Einreichfristen beachtet werden. Diese betragen bei erstmaliger Erteilung des Lastschriftmandates fünf Bankarbeitstage. Innerhalb dieser Frist hat die Bank auch Zeit, die Lastschrift zum Beispiel aufgrund mangels Deckung wieder zurückzugeben.
Für weitere Lastschriften über das Mandat betragen die Fristen mindestens zwei Bankarbeitstage. Dieser Zeitraum gibt den Zahlungspflichtigen die Möglichkeit, der Lastschrift schon frühzeitig zu widersprechen. Der Widerspruch ist dadurch bereits vor einer tatsächlichen Verbuchung auf dem Konto möglich, wodurch eine Belastung nicht stattfinden muss. Die Frist kann Verbrauchern zudem helfen, für ausreichend Kontodeckung zu sorgen.
Im Anschluss erhält der Kunde aber dennoch weitere Möglichkeiten, der Lastschrift zu widerrufen. Ist ein gültiges Lastschriftmandat vorhanden, kann der Widerspruch innerhalb von acht Wochen erfolgen. Entscheidend ist der Tag der Kontobelastung. War für die Lastschrift nie ein gültiges Lastschriftmandat vorhanden, dann erhält der Verbraucher insgesamt 13 Monate Zeit für den Lastschrift Widerruf. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich. Für die Lastschriftrückgabe müssen Verbraucher keine Gründe nennen. Innerhalb des Online-Bankings ist die Rückgabe in der Regel per Mausklick einfach möglich.
Mehr zum Thema Lastschrift widersprechen und zurückbuchen.
Die SEPA-Firmenlastschrift für Unternehmen
Neben der SEPA-Basislastschrift für Verbraucher gibt es für Firmen mit der SEPA-Firmenlastschrift eine separate Lösung für Unternehmen untereinander. Für dieses Verfahren benötigen juristische Personen das SEPA B2B Direct Debit als Lastschriftmandat. Die Besonderheit dieses Lastschriftverfahrens besteht insbesondere darin, dass ein Lastschriftwiderspruch nach Fälligkeit nicht mehr möglich ist.
Dadurch erhalten Unternehmen die Garantie, dass eine Rückbuchung einige Wochen nach dem Einzug nicht mehr stattfinden kann. Zur Sicherheit müssen gültige Lastschriftmandate deshalb vorab bei der zuständigen Bank des zahlungspflichtigen Unternehmens hinterlegt werden.