Orderscheck Ratgeber: Einlösen, Übertragen, Indossament, Gültigkeit

Mit einem Scheck ist es möglich, die Bank anzuweisen, den auf dem Dokument eingetragenen Betrag auszuzahlen. An wen die Schecksumme ausgezahlt werden kann und wie die Auszahlung erfolgen soll, hängt von der jeweiligen Scheckart ab. Der Orderscheck ist eine spezielle Form des Schecks. Dieses Papier richtet sich an einen bestimmten Empfänger und kann als Orderpapier nur per Indossament an die schriftlich genannte Person übertragen werden.

Genutzt wird ein Orderscheck in Deutschland insbesondere im Bereich des Postversandes. Durch den Versand dieses speziellen Schecks soll sichergestellt werden, dass nur der Empfänger den Scheck einlöst und die Einlösung nicht durch eine unberechtigte Person vorgenommen wird.

Indossament

Orderscheck Muster
Orderscheck Muster

Kennzeichnend für einen Orderscheck ist der Vermerk „an Order“. Ein Streifen auf der rechten Seite des Dokumentes ist zwar häufig Bestandteil eines Orderschecks, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch ausländische Schecks, bei denen der rote Rand zumeist fehlt, werden von Banken in der Regel wie Orderschecks behandelt. Das Indossament befindet sich auf der Rückseite. Durch dieses können die Rechte und somit das Geld durch den Indossant auf den Indossatar übertragen werden. Der Indossant ist der ursprüngliche Inhaber und somit der Scheckaussteller, der das Eigentum durch den Scheck an den Indossatar als neuen Inhaber weitergibt.

Vollindossament und Blankoindossament

Grundsätzlich besteht bei einem Indossament die Möglichkeit, ein Voll- sowie ein Blankoindossament zu wählen.

Das Vollindossament ist ein Übertragungsvermerk, bei dem eine Person oder Institution als Empfänger namentlich genannt wird, beispielsweise mit „an Order Herr X“. Dadurch handelt es sich bei einem Scheck mit Vollindossament um einen Orderscheck.

Bei einem Blankoindossament fehlt hingegen die Angabe des Namens, wodurch jeder Inhaber berechtigt ist, diesen Inhaberscheck einzulösen.

Orderschecks einlösen: Unterschrift und Legitimation

Orderscheck
Formular zum Einreichen von Orderschecks bei der Deutschen Bank.

Wer den Orderscheck erhält, kann diesen als Indossatar einlösen. Dies ist möglich, indem der Scheck durch den Berechtigten bei der Bank vorgelegt wird. Dazu ist es notwendig, sich auszuweisen und auf der Rückseite des Orderschecks zu unterschreiben. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wer den Scheck ausgestellt und wer diesen eingelöst hat.

Orderscheck übertragen

Allerdings kann ein Orderscheck nicht nur vom Aussteller zum Empfänger gelangen, sondern der Inhaber kann den Scheck auch weitergeben. Dies ist durch Indossieren möglich. Dazu muss der Empfänger den Orderscheck unterschreiben, wodurch er die Haftung für die Einlösung übernimmt. Durch ein weiteres Indossament, beispielsweise mit dem Übertragungsvermerk „an Order Frau Y“, kann der Orderscheck übertragen und vom nächsten Indossatar eingelöst werden. Dadurch ist ein Orderscheck übertragbar. Das gibt Empfängern nicht nur die Möglichkeit, einen solchen Scheck als Zahlungsmittel zu verwenden, sondern dadurch kann auch eine andere Person mit der Einlösung des Schecks beauftragt werden.

Durch verschiedene Indossamente auf der Rückseite des Orderschecks kann sich eine lange Indossamentenkette bilden. Die Kette muss stets durch die empfangende Bank kontrolliert werden. Dies ist aber nicht immer zweifelsfrei möglich, denn wird seitens eines Indossamenten der Name des Empfängers nicht angegeben, dann ist nur eine Unterschrift vorhanden, welche nicht auf ihre Echtheit hin überprüft wird. Dient die Ausstellung eines Orderschecks der Sicherheit, dann sollten deshalb stets die Empfänger namentlich genannt werden.

Auszahlungen zur Verrechnung oder in bar

Ein Orderscheck kann als Barscheck oder Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Handelt es sich um einen Verrechnungsscheck, welcher mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ gekennzeichnet ist, dann kann die Einlösung nur über ein Girokonto erfolgen. Anschließend ist eine Auszahlung natürlich möglich.

Barscheck

Barscheck
Barscheck

Bei einem Barscheck kann die Auszahlung sofort an den Inhaber erfolgen. Die Legitimation am Bankschalter und die Unterschrift des Empfängers auf der Rückseite des Schecks sind bei der Einlösung wichtige Sicherheitskriterien. Allerdings kann eine Barauszahlung nur bei der bezogenen Bank erfolgen. Deshalb kann der Empfänger bei Barauszahlungen den Scheck nicht einfach bei seiner Hausbank einlösen, sondern muss die Bank aufsuchen, welche den Scheck ausgestellt hat. Dazu muss jedoch nicht die ausstellende Filiale aufgesucht werden, sondern es reicht aus, sich an eine der Geschäftsstellen des jeweiligen Kreditinstitutes zu wenden. Aus dem Grund ist es in der Regel nicht möglich, sich Auslandsschecks bar auszahlen zu lassen.

Frist, Gültigkeit

Um einen Orderscheck einlösen zu können, hat der Empfänger allerdings nicht unbegrenzt lange Zeit, die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt. Für inländische Schecks ist eine Vorlagefrist von acht Tagen zu beachten. Wurden Schecks im europäischen Ausland oder in einem der Mittelmeerländer ausgestellt, dann liegt die Frist bei 20 Tagen. Für alle anderen Länder gilt eine verlängerte Frist von 70 Tagen.

3 Gedanken zu „Orderscheck Ratgeber: Einlösen, Übertragen, Indossament, Gültigkeit“

  1. sehr geehrte damen und herren

    habe einen orderscheck von der unitkreditbank …was wiederrum die hypovereinsbank ist..kann ich zur hypo gehen und mir das geld bar auszahlen lassen

  2. Habe einen orderscheck zur verrechnung von der cityglobal bank in frankfurt…
    wo könnte ich den betrag bar ausbezahlt bekommen..der scheck kam laut brief mit der luftpost aus england.brief war aber nicht gestempelt und kein absender. nur meine postanschrift..wurde wahrscheinlich privat zugestellt. (kurier)…fauler scheck würde ich sagen… Gruß bernd

  3. War gerade bei meiner Hausbank zur Einreichung eines Orderschecks, der auf den Namen eines Freundes ausgestellt iist. Ich hatte eine unterschriebene Vollmacht zum Zahlungsempfang auf mein Konto dabei. Das hat meine Hausbank aber garnicht interessiert. Sie verwies darauf, dass solche Schecks von der zur Zahlung leistenden Bank „zurückkommen“. Handelt meine Hausbank richtig oder ist sie einfach nur faul?

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