E-Commerce und Verbraucherschutz – Informationen und Tipps für Onlinekäufer
Viele Händler setzen mittlerweile einen großen Teil ihres Umsatzes online um, vor allem in den letzten zehn Jahren. Durch die rasante Entwicklung des Internets und der Verbreitung mobiler Geräte ist der Markt für Einzelhändler immer komplexer geworden und einige Geschäfte müssen Umsatzeinbußen hinnehmen oder ihr Geschäft vollständig aufgeben. Allerdings gibt es dabei große Unterschiede innerhalb der Branchen, da zum Beispiel der klassische Einzelhandel bei Möbeln, Heimwerkerbedarf und Lebensmitteln den Vorrang besitzt, während Kleidung, Bücher, Schuhe, Elektronik und Computerprodukte seit Jahren an der Spitze der Onlineverkäufe stehen.
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Inhalt
Mit der Veränderung der Einkaufswelten sind die Regelungen für den Ein- und Verkauf umfangreicher geworden. Neben den Produktrichtlinien, Gesundheitsstandards oder dem Datenschutz wird das E-Commerce-Gesetz an die Änderungen der Netzwelt angepasst, um den Kunden und den Unternehmen die größtmögliche Sicherheit geben zu können. Dazu kommen Vereine und Verbraucherschutzorganisationen, welche Produkte, Geschäfte und Geschäftspraktiken genauer unter die Lupe nehmen, um auch im Zeitalter des Internets die Rechte für jeden gewährleisten zu können.
Institutionen und Vereine im Überblick
Verbraucherzentralen Deutschland
Die 41 Verbraucherzentralen in Deutschland sind in allen Bundesländern vertreten und bieten mit 200 Beratungsstellen Informationen, Hilfestellungen und Unterstützung an. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Rechtsverstöße verfolgen, Abmahnungen und Klagen organisieren
- Verbraucherinteressen auf kommunaler und landespolitischer Ebene vertreten
- Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen informieren
- Aktionen, Projekte und Ausstellungen
- Kooperation mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung
Quelle: verbraucherzentrale.de
Das Netzwerk besteht aus über 20 Millionen Mitgliedern und ist ein wichtiger Stützpunkt für unabhängige Analysen der Märkte und für den Rechtsschutz der Bevölkerung.
Bundesamt für Verbraucherschutz
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Qualität der Produkte für die Endverbraucher und für einen fairen Wettbewerb der Märkte. Das Amt koordiniert Schnellwarnsysteme der Lebensmittelüberwachung, der Zulassung von Pflanzenschutz- oder Tierarzneimitteln und der gentechnisch veränderten Organismen.
Neben wissenschaftlichem Fachpersonal gibt es eine geregelte Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern sowie Kooperationen mit internationalen Organisationen und Bündnissen. Wichtige Aspekte sind unter anderem:
- Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
- Futtermittel
- Tierschutz
- Pflanzenschutzmittel
- Tierarzneimittel
- Gentechnik
- Untersuchungen
Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind in 41 Verbraucherverbänden organisiert und unter der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammengefasst. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge, Mittel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und aus Projektmitteln. Dadurch soll eine unabhängige Bewertung und Einschätzung der Verbraucherpolitik, der Märkte und der Probleme gewährleistet sein. Dabei steht die Chancengleichzeit zwischen Verbrauchern und Unternehmen im Vordergrund. Gegründet wurde der Dachverband im Jahr 2000, um im Zuge der BSE-Skandale einen sichtbaren Verbraucherschutz zu organisieren. Bereits in den 50er Jahren gab es Zusammenschlüsse von Verbraucherverbänden und Mietervereinen, um die Nöte und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und ihre Rechte zu stärken. Große Erfolge der Zentrale sind die Einrichtung eines Beratungsnetzwerkes für Flutopfer oder die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugunsten der Verbraucher.
Verbraucher Initiative
Der Bundesverband Verbraucher Initiative ist ein Verein, der sich 1985 gründete, um sich für nachhaltige, transparente und faire Produktbedingungen in Deutschland einzusetzen. Das Leitbild des mündigen und verantwortlichen Verbrauchers will die Käufer dazu animieren, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen und bei jedem Produkt eine bewusste Wahl zu treffen. Mittlerweile gibt es 7000 Vereinsmitglieder und eine Unterstützungskette aus über 170 Organisationen. Der Verein erhält keine staatlichen Förderungen und agiert multimedial, so dass ein Kernschwerpunkt Onlinehandel und Onlinekäufe darstellt.
Stiftung Warentest
Die Stiftung gründete sich bereits 1964, nach Anregung von Bundeskanzler Konrad Adenauer, der eine Organisation für unabhängige Warentests forderte. Die unabhängige Stiftung darf keine Werbung verbreiten und generiert die Kosten für die Testreihen über den Verkauf der Testmagazine, der Testerlöse und einem Zuschuss der Bundesregierung, der ursprünglich nur bis 1969 laufen sollte. Über Geldanlagen und Aufstockung des Stiftungskapitals sowie einem kostenpflichtigen Lizenzsystem für die Nutzung des Markenzeichens soll die Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet bleiben. Bis heute vertrauen sehr viele Menschen in die Testurteile der Stiftung, auch wenn es bereits einige kritische Urteile gegenüber der Stiftung gab, wie im Fall von Ritter Sport oder Riester-Rentenversicherungen.
Foodwatch
Im Gegensatz zur Stiftung Warentest finanziert sich der Verein foodwatch aus Spenden, Beiträgen und Förderungen, die jedoch grundsätzlich nicht von staatlicher Seite kommen sollen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Hauptsächlich deckt foodwatch vermeintliche Werbelügen der Lebensmittelindustrie auf und will die Verbraucherrechte dabei stärken. Seit 2002 existiert die Organisation, die jährlich einen Negativpreis der dreistesten Werbelüge vergibt, den Goldenen Windbeutel, um Verbraucher zu informieren und der Industrie auf die Finger zu schauen. Unter folgendem Eintrag sind die „Gewinner“ der letzten Jahre zu finden.
E-Commerce: Verschiebung des Rechtssystems?
Gesetze für Onlinehandel und Onlinehändler
Nicht nur bei den Lebensmitteln, sondern bei vielen anderen Artikeln und Produkten stehen Verbraucher vor der Qual der Wahl und sind sich unsicher, ob sie eine vernünftige Qualität zu fairen Preisen erhalten. In Deutschland gibt es neben den privaten und offiziellen Institutionen für Verbraucherschutz Gesetze und Richtlinien, welche Verbraucher und Unternehmen schützen und für einen gesicherten Onlinehandel sorgen sollen.
Telemediengesetz
Das Telemediengesetz ist zuständig für die Informationspflichten von geschäftsmäßigen Medien-Dienstanbietern, welche ihre Dienstleistungen oder Produkte medial anbieten. Dies reicht von Teleshopping über Onlinebestellungen bis hin zu Werbemails und weiteren Angeboten im Internet. Wichtige Inhalte sind der Datenschutz der Kunden und Informationsangaben der Anbieter. 2011 und 2014 gab es einige Anpassungen an die veränderten Bedingungen und die Verbreitung mobiler Geräte mit Internetzugang. Besonders der Datenschutz erhält in diesem Zusammenhang eine größere Bedeutung. Wichtige Rechtsfragen sind dabei:
- Haftung der Diensteanbieter für rechtswidrige Inhalte
- Vorschriften zur Kennzeichnung von Diensten (Impressums-Pflicht)
- Regelungen zur Bekämpfung von Spam
- Der Bereich des Datenschutzes für Diensteanbieter
- Fragen zur Herausgabe von personenbezogenen Nutzerdaten
Quelle: e-recht24.de
Für 2015 sind bereits weitere Änderungen geplant, um Nutzer von Smartphones noch besser vor Fremdzugriffen schützen zu können. Bei einer Zunahme von Schadsoftware sollen Diensteanbieter ihre Webseiten und Apps so sicher wie möglich gestalten, um Schaden der Kunden abzuwehren. Vor allem unerlaubte Zugriffe und Verletzungen des Schutzes der personenbezogenen Nutzerdaten stehen im Vordergrund. Das Gesetz ist vollständig beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.
E-Commerce- und Fernabsatzrecht
In Deutschland existiert kein eigenständiges E-Commerce-Gesetz, denn es ist in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. 2001 ist das Fernabsatzrecht ebenfalls außer Kraft getreten und im BGB übernommen worden. Die Regelungen und Gesetze gelten für Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen vertreiben, über klassische Versandwege sowie über Internet und Teleshopping, ob offline oder online. Diese Richtlinien sind hauptsächlich für die Kunden- und Unternehmensbeziehungen relevant. Die Fernabsatzregelungen bezeichnen die Informationspflicht für Firmen, die Kennzeichnung des Widerrufsrechtes und die Einschränkungen bei den Werbeanzeigen und Werbemaßnahmen.
Grundsätzlich fallen Bestellungen in Onlineshops unter das Fernabsatzrecht und der Vertragsschluss erfolgt über die Fernkommunikationsmittel:
- Briefe
- Kataloge
- Telefonanrufe
- Telekopien
- E-Mails
- Rundfunk, Tele- und Mediendienste
Weitere Pflichten beinhalten die Angaben zu Lieferbedingungen, Zahlungsmitteln und Aufschlägen. Falsche oder fehlende Angaben können mit einer Geldbuße von 50.000 Euro geahndet werden.
Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden und trat bereits 1985 in Kraft, mit Änderungen 2002 und 2013.
Unter die Verordnung fallen End- und Grundpreise, die Handhabung der Preisauszeichnungen im Handel, im Internet oder an Tankstellen und weiteren Geschäften. Des Weiteren sind Angaben zum effektiven Jahreszins darüber geregelt und die Ordnungswidrigkeiten festgehalten. Die Verordnung soll den Verbraucher vor überhöhten Preisen schützen, in dem eine klare Kennzeichnung aller Preise verpflichtend ist, damit sich der Kunde ein genaues Bild der Kosten machen kann. Versteckte Abofallen oder zusätzliche Versandkosten sind immer zu nennen und die Angabe der Preise inklusive Mehrwertsteuer ist ebenfalls verpflichtend.
Die Grundpreisangaben sind darüber hinaus immer auf bestimmte Einheiten begrenzt, wie 100 Gramm, ein Kilogramm oder ähnliche Bezeichnungen. Der Grundpreis muss dem Verbraucher einen Vergleichswert bieten und so sind bei Waschmitteln zum Beispiel der Grundpreis pro Reinigungsvorgang oder Ladung anzugeben, damit der Anwender die Preise besser abschätzen kann. Es ist nicht erlaubt Versandkosten nur über Hoover-Texte anzuzeigen, die erst bei einem Überfahren mit dem Mauszeiger über dem Nettopreis sichtbar werden.
Signaturgesetz
Das Signaturgesetz kennt mehrere Formen elektronischer Signaturen, um Fälschungen oder Verfälschungen festzustellen. Die Vergabe der Zertifikate erfolgt durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), welche 2005 in die Bundesnetzagentur umbenannt wurde, die im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums liegt. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur sind sowohl das Signaturgesetz, als auch die Signaturverordnung und die europäische Signatur-Richtlinie zu finden. Das Gesetz regelt unter anderem die Vergabe von Zertifikaten, die Dokumentation, mögliche Haftung und den Datenschutz. Die Signaturen sind zuständig für die Sicherheit der digitalen Datenübermittlung und erhalten bestimmte Zeitstempel, die im öffentlichen Netz einsehbar sind.
AGB und Datenschutz: Fallen für Verbraucher
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen die Abwicklung von Rechtsgeschäften in einem Dokument zusammen, das meist aus einseitig vorgefertigten Vertragsbedingungen besteht. Wer die AGB in Verbraucherverträge einbringen will, muss vor einem Vertragsabschluss auf diese hinweisen, um die geänderten Vertragsinhalte berücksichtigen zu können. Sie sind für Onlinehändler zwar nicht verpflichtend, doch in den meisten Fällen ergeben sich so günstigere Konditionen für den Verkäufer und eine umfassende Absicherung der Rechte.
Haftung und Mängelhaftung: Rechte von Händler und Verkäufer
Besonders bei Verträgen zwischen Händlern und Käufern kommt es häufiger zu Meinungsverschiedenheiten, wenn Schäden an gelieferten Produkten und Waren vorliegen. Dabei ist die Gewährleistung Bestandteil der Verträge, um Mängelansprüche des Kunden geltend zu machen. Wenn der Käufer ein beschädigtes Produkt erhalten hat, muss der Verkäufer innerhalb des ersten halben Jahres der Gewährleistung nachweisen, dass er nicht die Schuld daran trägt, anschließend muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden vor dem Kauf zustande gekommen ist. Dies ist in der Beweislastumkehr niedergeschrieben. Die Gewährleistung besteht meist zwei Jahre bei Neuware.
Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, denn diese können Händler freiwillig angeben. Wenn ein Kunde einen Defekt erst nach einem halben Jahr feststellt, könnten teure Reparaturkosten auf ihn zukommen. Einige Hersteller geben eine zusätzliche Reparaturgarantie an, doch nicht jeder Händler des Produktes ist dafür autorisiert, so dass der Kunde trotzdem auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Ein anderes Beispiel ist der Kauf von Produkten über Onlineauktionen oder Plattformen, in denen sich Händler als Privatverkäufer ausgeben. Diese können dadurch Steuern sparen und müssen weder das Widerrufsrecht noch eine Gewährleistung stellen. Dies ist bei gewerblichen Händlern jedoch nicht zulässig und Kunden sollten auf die Formulierungen und Beschreibungen der Verkaufsaktionen genau achten.
Bei Onlineshops können Kunden die AGB-Angaben durchlesen, um eventuelle Fallen oder Tricks zu erkennen. Dieser Link führt zu den AGB eines Onlinehändlers, der ausführlich formuliert, in welchen Fällen die Mängelhaftung greift und wer für die Schäden aufkommt. Besonders bei gebrauchten Gegenständen, bei Unternehmen oder Verkäufern gibt es Unterschiede zwischen den Haftungsansprüchen, die in den AGB deutlich dargelegt sind. Wer unwirksame Klauseln in seinen AGB enthält, kann deswegen abgemahnt werden. Weitere Tipps zur Gewährleistung und möglichen Fallstricken gibt es auf dieser Seite.
Zusätzliche Versandkosten und Abofallen
Versandkosten müssen zwingend angegeben werden, um der Preisangabenverordnung zu entsprechen. Es reicht nicht aus, einfach nur auf die AGB hinzuweisen, denn die Verordnung sieht vor, dass alle relevante Daten für den Endpreis deutlich zu erkennen sein müssen. Erhält zum Beispiel ein Kunde erst die Liefer- und Zahlungsbedingungen nachdem er die Ware in den Warenkorb gelegt hat, verstößt dies gegen die Informationspflicht. Dazu kommen die so genannten Abofallen, bei denen Händler mit Angeboten zu kostenlosen Dienstleistungen oder Produkten die Kunden in kostenpflichtige Abonnements locken. Der Verbund der Verbraucherzentralen zeigt in dieser Liste, welche Onlineangebote solche Abofallen einsetzen.
Phishing von Daten und Weitergabe an Dritte: was ist erlaubt?
Phishing von Daten bedeutet das unerlaubte Sammeln personengebundener Nutzerdaten und Informationen. Darunter gehören vertrauliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten, Kreditkartennummern oder Adressen. Oft tarnen sich die Betrüger als offizielle Bank oder Händler, um eine erneute Eingabe der wichtigen Daten zu bewirken. Dabei gibt es in einer E-Mail einen Link, der zu der vermeintlich offiziellen Seite führt, jedoch einzig das Stehlen der Daten als Aufgabe besitzt. Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet ai3 gibt weiterführende Informationen zu betrügerischen Attacken. Die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte ist jedoch dann erlaubt, wenn dies zur Einhaltung des geschlossenen Kaufvertrages notwendig ist, zum Beispiel bei der Weitergabe der Adresse an einen Lieferanten. Dies ist jedoch grundsätzlich nur mit Einwilligung des Kunden möglich und an den Zweckbindungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass alles, was nicht durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden erlaubt ist, verboten bleibt. Um den Kaufvertrag zu erfüllen, ist eine Einwilligung im Falle der Lieferung beispielweise nicht notwendig.
Die Bezahlsysteme beim Onlinekauf sind vielseitig und umfassend geworden, doch besonders da besteht die Gefahr von Phishing oder Betrug, da die sensiblen Daten trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen an fremde Personen gelangen können. Wer ein Girokonto besitzt, kann dies mit den gängigen Onlinebezahlsystemen wie PayPal, Kreditkarten oder Bankeinzug verbinden. Zu den sichersten Vorgängen gehört immer noch das Lastschriftverfahren, in dem mit einer Einzugsermächtigung das Konto mit dem Betrag belastet wird. Der Vorteil liegt in dem Schutz vor unberechtigten Abbuchungen, denn selbst nach bis zu sechs Wochen kann der Betroffene von der Bank eine Rückbuchung verlangen. Dies ist bei einer Überweisung in Vorkasse nicht immer möglich, vor allem dann nicht, wenn die Betrüger die Ware nicht zusenden, da die Bank den Betrag nicht erstatten muss. Die Kreditkartenzahlung erhält mittlerweile hohe Sicherheitsstandards mit zusätzlichen Codes zu dem eigenen Pin, doch in jedem Fall sollten die Kreditkartenbesitzer ihre Karte nie unbeaufsichtigt lassen, um Missbrauch zu vermeiden.
Viele Banken warnen aktuell vor den Phishing-Mails, die auf vermeintliche unautorisierte Käufe hinweisen und eine erneute Eingabe der Daten als Bestätigung benötigen. Die meisten Banken erklären auf ihrer Homepage und in der Beratung, dass sie ihre Kunden nie nach einer Verifizierung der Daten über eine E-Mail oder einen Link fragen würden und dass solche E-Mails von den Kunden nie zu öffnen sein sollten. Haben Kunden trotzdem auf den Link geklickt und sind unautorisierte Abbuchungen erfolgt, sollten die Kunden schnell mit ihrer Bank in Kontakt treten, da diese in der Regel die Konten sperren und eventuelle Überweisungen zurückfordern können.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Phishing in der Regel von den Kunden aus zu tragen ist, wenn das Bankinstitut auf die Gefahren hingewiesen hat. Den Kunden obliegt die Haftung, da sie bei der Eingabe auf falschen Seiten grob fahrlässig ihre Daten hinterlassen, obwohl die Bank darüber informiert hat. Es gelten jedoch die individuellen Fälle, da die Betrugsseiten nicht immer klar zu erkennen sind.
Analysetools und Cookies: So umgehen Kunden das Ausspionieren
Cookies sind dazu notwendig, die Webseiten zu personalisieren und Informationen über das Nutzerverhalten an den Betreiber weiterzuleiten. Dadurch können zum Beispiel Passwörter gespeichert oder Kundenvorlieben gesammelt werden. Nutzer müssen sich nicht neu anmelden und die Voreinstellungen bleiben bestehen. Dazu kommen Tracking- und Analysetools, die noch weitere Daten wie Präferenzen für bestimmte Produkte, Software des Benutzers, Zielgruppeninformationen und einige mehr sammeln. Es gibt jedoch auch Trackingtools, welche die besuchten Seiten der Benutzer nachverfolgen, was rechtlich gesehen eine Grauzone in der Verletzung der Privatsphäre darstellt. Es gibt die Möglichkeit, Cookies nur von den Webseiten zuzulassen, denen der Benutzer vertraut. Unter den Einstellungen „Datenschutz“ ist in vielen Browsern das Blockieren oder Zulassen bestimmter Seiten möglich. Allerdings können dann einige Webseiten nicht mehr im vollen Umfang genutzt werden, wie Onlineshops oder Portale mit Nutzerdaten.
Folgendes Video erläutert die Vorgänge der Cookies und wie diese wieder zu löschen sind:
Beim Thema Tracking ist es zum einen hilfreich, die Cookies bei jedem Beenden des Browsers löschen zu lassen und Addons zu installieren, welche die Analysetools von Anfang an blockieren. Eine Übersicht ist im PC Magazin zu finden.
EU-Verbraucherrechtrichtlinien ab 2013/2014
Widerrufsbelehrung und Fristen
Deutschland hat seit 2014 die Umsetzung der EU-Richtlinie der Rechte für Verbraucher vorgenommen. Folgende Punkte sind nun klar geregelt:
- Die Widerrufsfrist ist auf 14 Tage festgesetzt.
- Eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung liegt in Europa vor.
- Der Kunde muss den Widerruf eindeutig erklären.
- Es gibt kein Rückgaberecht mehr.
- Eine Höchstgrenze für die Widerrufsfrist liegt vor: 12 Monate nach Fristbeginn
Weitere Hinweise zur Widerrufsfrist und den Regelungen gibt es in diesem Artikel.
Klarstellende Definitionen und Informationspflichten
Viele Richtlinien der Europäischen Union hat die deutsche Gesetzgebung bereits vor der neuen Richtlinie umgesetzt.
Nun ist jedoch die Informationspflicht deutlich strenger geworden und der Umfang hat sich dabei erhöht.
Zu den Pflichtinformationen bei Bestellungen gehören unter anderem:
- Die Merkmale der Ware oder der Dienstleistung
- Die Mindestlaufzeit bei Abo-Verträgen
- Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive Steuern
- Angabe der zusätzlichen Liefer- und Versandkosten und Hinweise auf mögliche Steuern
Zusätzlich dazu sind im elektronischen Geschäftsverkehr die AGB auf der Bestellübersicht abzurufen, so dass der Kunde jederzeit die Kosten und Bedingungen einsehen kann. Des Weiteren müssen alle möglichen zusätzlichen Kosten angegeben sein, wie zum Beispiel Aufschläge bei bestimmten Zahlungsvorgängen oder Versandbedingungen.
Rücksendungen, Rückzahlungen und Zusatzkosten
Käufer müssen seit 2014 bedenken, dass Rücksendungen grundsätzlich nicht mehr kostenfrei möglich sind. Nun gibt es die Regelung, dass Verbraucher die Ware nicht mehr kommentarlos zurück senden können und die Kosten selbst zu tragen haben. Wer seine gekauften Produkte zurück schicken möchte, muss schriftlich den Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären und das Porto in den meisten Fällen selbst übernehmen. Einige Händler machen jedoch Gebrauch von ihrer Wettbewerbsfreiheit und übernehmen trotz der neuen Regelung die Rücksendekosten.
Die EU-Verbraucherrechtrichtlinie räumt Unternehmen nun ein ausdrückliches Zurückbehaltungsrecht ein, bis die Ware zurückkommt oder der Verbraucher nachweist, dass die Ware bereits retourniert wurde. Der Händler hat allerdings nur noch 14 Tage Zeit ab Zugang der Widerrufserklärung die Kosten zurück zu erstatten. Er muss darüber hinaus dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher beim Kauf genutzt hat, damit keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren für den Käufer entstehen.
Button-Lösungen für Internet-Kostenfallen
Deutschland hat bereits seit 2012 die Button-Lösung für die Kennzeichnung von Abo-Abschlüssen umgesetzt. Eindeutige Formulierungen für die Tätigung des Onlinekaufes müssen dafür vorhanden sein. „Bestellung abgeben“ oder „Weiter“ sind als Bestellvorgang nicht gültig, denn der Verbraucher muss mit einer Schaltfläche vor Absenden der Bestellung im Internet den Hinweis darauf erhalten.
Für Verbraucher ist der Schutz durch die zahlreichen verbindlichen Richtlinien ein wenig höher geworden und die Vereinheitlichung erleichtert Rechtsfragen innerhalb der europäischen Länder und den vielfältigen Onlineshops.
Fazit
Die vielen Richtlinien und Verbraucherschutzorganisationen haben innerhalb der letzten zehn Jahre viele Erfolge vorweisen können und genießen ein großes Vertrauen der Bevölkerung. Trotzdem ist ihre Arbeit nicht weniger geworden, denn die Wünsche von Kunden und von Unternehmen liegen auch heute oft auseinander. Dabei gibt es neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen viele Grauzonen und durch die rasante Entwicklung des Internets erfolgen manche Regelungen erst mit einiger Verzögerungszeit zugunsten der Verbraucher. Wer sich über seine Rechte im Klaren ist, kann beim Onlineeinkaufen einige Vorteile ziehen und seine Privatsphäre besser schützen.