Kontovollmacht / Bankvollmacht

KontovollmachtInformationen zu Kontovollmachten bzw. Bankvollmachten in Deutschland.

Ausserdem stellen wir Ihnen ein Muster als PDF Vordruck zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen zum Zugriff auf fremde Konten

Ein gesetzlicher Vormund hat stets Zugriff auf das Konto seiner Unterstellten. Aus diesem Grund können Elternteile zum Beispiel über das Konto ihrer Kinder verfügen. Sobald zwischen zwei Personen aber kein Vormungsverhältnis besteht, ist keiner der beiden zum Zugriff auf das Konto des anderen berechtigt.

Auch Ehepaarpartner mit getrennten Konten können daher nicht über das Konto des jeweils anderen verfügen. Sogar in Ausnahmesituationen wie Krankheit oder Auslandsaufenthalt sind sie nicht zum Zugriff berechtigt. Das kann Probleme entstehen lassen: Wenn einer der Ehepartner zum Beispiel lange im Krankenhaus ist und der andere zur Bezahlung von gemeinsamen Lebensführungskosten eigentlich auf seine Kontoeingänge angewiesen wäre.

Nicht nur Eheleuten kann ein verweigerter Zugriff auf ein anderes Konten aber Probleme machen. Ebenso könnten Alleinstehende zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten Geld von ihrem Konto benötigen, an das ohne den Zugriff Dritter nur schwer zu gelangen ist.

Notfallvorsorge mit beschränkter Zugriffsberechtigung durch Kontovollmacht

Diesen und vergleichbaren Szenarien beugen Kontoinhaber durch eine Kontovollmacht bzw. Bankvollmacht vor. Über das Dokument berechtigt der Kontobesitzer eine zweite Person zum Zugriff.

Das erlaubt die Vollmacht

In der Regel darf die bevollmächtigte Person durch das Dokument Geld vom Konto des Bevollmächtigenden abheben. Sie darf Überweisungen tätigen, den Dispo in Anspruch nehmen und Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Die vollen Rechte des Kontoinhabers erhält die Person mit der Vollmacht aber nicht.

Das erlaubt die Vollmacht nicht

Weder die Aufnahme neuer Kredite, noch die Kontolöschung, die Verteilung von Untervollmächten, die Spekulation an der Börse oder der Zugriff auf Depotgegenstände und die Beantragung von Kreditkarten liegen regulär in ihrem Handlungsspielraum. Ebenso wenig ist die bevollmächtigte Person berechtigt, das ihr anvertraute Konto umzuschreiben oder für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Minimierung der Gefahr Kontomissbrauch

Die Grenzen zwischen Recht und Unrecht bleiben mit der Vollmacht leider fließende. Wenn der Bevollmächtigte beispielsweise Geld abhebt, kann er es theoretisch für eigene Zwecke einsetzen, ohne dass es für das Kreditinstitut des Kontoinhabers nachvollziehbar ist.

Wer eine Bankvollmacht erteilt, geht daher immer das Risiko ihres Missbrauchs ein. Das Kreditinstitut haftet in diesem Fall nicht. Der Bevollmächtigte kann zur Verantwortung gezogen werden, aber ihm klug eingefädelten Missbrauch nachzuweisen, kann unter Umständen schwierig sein. Daher sollte ein Kontoinhaber ausschließlich enge Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte einsetzen.

Ein verwandtschaftliches Verhältnis ist für das Dokument nicht erforderlich, kann im Zweifelsfall aber das Risiko des Missbrauchs minimieren. Ebenso minimieren sich die Risiken der Bevollmächtigung mit einem klaren Rahmen der Vereinbarung. Im Gespräch mit dem Kreditinstitut kann der Kontoinhaber die Vollmacht vorsorglich beschränken, sodass der Bevollmächtigte beispielsweise nur zur Verfügung über einen fest definierten Betrag oder der Überweisung festgesetzter Beträge berechtigt wird.

Beschränkte Kontovollmacht

Zur Erteilung einer beschränkten Kontovollmacht sollte der Kontoinhaber zusammen mit der zukünftigen Berechtigungsperson immer seinen Bankberater aufsuchen. Auf diese Weise lässt sich ein individuellerer und relativ sicherer Rahmen für die Bevollmächtigung festsetzen. Bei Abschlüssen aus der Ferne müssen der Bank mindestens Personalausweis und Unterschrift beider Parteien vorliegen.

Kontovollmacht über den Tod hinaus

Die Standarddokumente für Kontovollmächte unterscheiden sich in der Regel lediglich nach der darin definierten Wirksamkeitszeit:

  • Prämortale Vollmächte verlieren nach dem Tod des Kontoinhabers an Gültigkeit.
  • Postmortale Vollmächte gewinnen erst nach dem Todesfall an Wirksamkeit.
  • Transmortale Vollmächte berechtigen zum Zugriff vor und nach Dahinscheiden des Kontobesitzers.

Eheleute und außereheliche Partner entscheiden sich meist für transmortale Vollmächte. Nach dem Tod eines Kontoinhabers ist auch ein erbberechtigter Partner ohne transmortale Vollmacht nämlich erst nach sechs Wochen zum Kontozugriff berechtigt, da die Ausstellung des Erbscheins etwa eineinhalb Monate in Anspruch nimmt. Dieser möglichen Schwierigkeit im Ernstfall kann durch die richtige Zugriffsberechtigung weit vor Eintreten begegnet werden.

Widerruf

Alle Arten der Kontovollmacht sind gegenüber der Bank jederzeit widerruflich. Solange der Kontoinhaber noch am Leben und entscheidungsfähig ist, darf nur er den schriftlichen Widerruf vornehmen. Mit dem Tod des Kontoinhabers geht die Widerrufsberechtigung an seine Erben über. Bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit wird ein Vormund oder der Vorsorgebevollmächtigte zum Widerruf berechtigt.

Vorsorgevollmacht bei Entscheidungsunfähigkeit

Vorsorgevollmächte machen oft noch mehr Sinn als einfache Kontovollmächte. Vorsorgebevollmächtige gewinnen allerdings Rechte, die über die eines Kontobevollmächtigten hinaus gehen. Die bevollmächtigte Person wird durch das Dokument in die Lage versetzt, sämtliche Angelegenheiten des Ausstellenden zu regeln, falls dieser jemals die Entscheidungsfähigkeit verliert.

Es handelt sich um ein notariell beglaubigtes Schriftstück, das ein noch tieferes Vertrauensverhältnis voraussetzt, als die Kontovollmacht. Eine vorsorgebevollmächtigte Person ist bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers allerdings auch ohne Kontovollmacht automatisch zum Kontozugriff berechtigt. Daher sollte ein Kontoinhaber mit Vorsorgevollmacht die eingesetzte Person vorsorglich immer auch seinem Kreditinstitut vorstellen. Eine Registrierung des Dokuments im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird aus Sicherheits- und Vereinfachungsgründen empfohlen. Auf den Vollmachtgeber kommen dabei aber Registrierungskosten zu.

Kontovollmacht Muster, Vordruck

Kontovollmacht PDF Muster als Vordruck zum kostenlosen Download: Hier klicken.

Herausgeber ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin.

Vollmachten bei wichtigen deutschen Banken:

Commerzbank

Commerzbank Kontovollmacht Muster-Formulare gibt es nur in der Filiale.

Deutsche Bank

Bitte benutzen Sie unseren oben zum Download stehenden Vordruck.

ING-DiBa

Kontovollmacht für Girokonto bei der ING-DiBa per Online-Formular erstellen: https://www.ing-diba.de/cgi-bin/newforms4/konto-depotvollmacht/persoenliche_angaben.cgi

Sparkasse

Bankvollmacht Vordruck der Sparkasse unter https://www.sparkasse-kleve.de/pdf/DiesundDas/Vorsorgevollmacht.pdf

3 Gedanken zu „Kontovollmacht / Bankvollmacht“

  1. bitte um ein Bank-Vollmacht-Vordruck für das Konto meines Mannes! er hat ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Wie kann ich ein solches Formular erhalten?

Schreibe einen Kommentar