Veranlasst werden kann eine Einfrierung von unterschiedlichen Parteien, doch ausgeführt wird sie immer von der Bank selbst.
Konto einfrieren: Was bedeutet das?
Inhalt
Sei es der Verdacht auf unrechtmäßig erwirtschaftete Einkünfte wie etwa durch Korruption oder durch die Insolvenz des Kontoinhabers. Je nachdem, welche Situation vorliegt, gelten gewisse Richtlinien. So darf nicht der komplette Geldfluss eingefroren werden, wenn der Inhaber des Kontos keine Ersparnisse hat, von denen er leben kann. Auch, wenn noch unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind, muss dem Kontoinhaber ein gewisser Betrag weiterhin zur Verfügung stehen.
Wann wird das Konto eingefroren?
Bevor das Konto eingefroren wird, müssen alle anderen Möglichkeiten, an ausstehende Beträge zu gelangen, gescheitert sein. Das heißt, der Schuldner muss durch Mahnungen und Vollstreckungsbescheide über den ausstehenden Betrag informiert werden. Zahlt dieser dann weiterhin nicht, kann die Sperrung des Kontos beim jeweiligen Kreditinstitut beantragt werden. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht auf Korruption besteht.
In diesem Fall werden Konten eingefroren, um zu verhindern, dass die Kontoinhabers die unrechtmäßig erwirtschafteten Gelder verschwinden lassen. In beiden Fällen kann das Konto wieder entsperrt werden, wenn die Sachverhalte geklärt sind. Hat der Kontoinhaber seine Schulden beglichen, kann er wieder auf sein Konto zugreifen. Die Bank hat allerdings auch das Recht, das Konto dauerhaft zu sperren, wenn durch die Pfändung größere Probleme entstanden sind.
Wer kann ein Konto einfrieren lassen?
Die Einfrierung eines Kontos kann von einem Richter veranlasst werden. Dafür wird allerdings ein entsprechender Titel benötigt, mit dem die Forderung bestätigt wird. Wer also ein Konto einfrieren lassen möchte, muss eine Mahnung (z.B. vom Finanzamt) an den Schuldner schicken und darin die entsprechenden Forderungen angeben. Stimmt der Schuldner den Forderungen zu, kann das Konto eingefroren werden, um Einkünfte direkt zu pfänden. Legt der Schuldner allerdings einen Widerspruch ein, bleibt nur ein gerichtliches Verfahren, welches nicht immer von Erfolg gekrönt ist.
Prinzipiell kann also jeder einen Antrag auf Vollstreckung stellen und damit das Girokonto einfrieren lassen. Ob diesem allerdings von gerichtlicher Seite stattgegeben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Einfrierung selbst nimmt schlussendlich das jeweilige Kreditinstitut vor.
Vor dem einfrieren des Kontos ist man auch mit einem pfändungsfreien Konto (P-Konto) nichr sicher.