Geschäfstskonto vor Pfändung schützen, Firmenkonto Pfändungsschutz

Geschäftskonto: Schutz vor PfändungMit einem Pfändungsschutz-Konto haben nicht nur Bezieher von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung die Möglichkeit, Geld für den Lebensunterhalt vor einer Pfändung zu schützen. Viele Inhaber von Firmen können nämlich ebenfalls ein P-Konto eröffnen und damit einen Teil des monatlichen Guthabens für den Lebensunterhalt sichern. Allerdings ist dies nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen möglich und es gibt diverse Einschränkungen für den Pfändungsschutz für ein Geschäftskonto zu beachten.

Pfändungsschutz gilt nicht für Personengesellschaften (GbR, GMbH & Co. OHG/KG, Partnergesellschaften)

Gläubiger haben auf der einen Seite die Möglichkeit, durch eine Zwangsvollstreckung einen Überweisungs- und Pfändungsbeschluss zu erwirken. Dadurch haben sie die Option, Schulden durch Bankguthaben auszugleichen. Auf der anderen Seite haben Schuldner die Möglichkeit, mit einem P-Konto für einen gewissen Teil des Einkommens einen Schutz vor Kontopfändung zu erwirken. Dies ist auch dann der Fall, falls eine Pfändung durch einen öffentlichen Schuldner, wie zum Beispiel durch das Finanzamt, erfolgen soll. Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto bleibt bis zum eingeräumten Existenzminimum vor einer Pfändung geschützt, sodass der Schuldner weiterhin seinen Pflichten nachkommen und beispielsweise die Miete oder Versicherungen bezahlen kann. Schuldet ein Unternehmer dem Finanzamt zum Beispiel die Zahlung der festgesetzten Einkommensteuer, so kann die Behörde das Geld nur über das Konto einziehen lassen, wenn dies über Guthaben verfügt, das größer als der Pfändungsfreibetrag ist.

Für den Pfändungsschutz spielt es keine Rolle, wie sich das Guthaben zusammensetzt und woher es stammt. Dadurch erhalten seit Anfang des Jahres 2012 auch Unternehmer die Möglichkeit, durch ein P-Konto von einem Pfändungsschutz zu profitieren. Dies kann sowohl das Firmenkonto eines Klein- und Einzelunternehmers als auch das Girokonto von Freiberuflern betreffen.

Allerdings gibt es keinen Pfändungsschutz für Firmenkonten von Personengesellschaften, wie beispielsweise einer KG, Limited oder einer GmbH. Voraussetzung für den Pfändungsschutz über ein P-Konto ist nämlich, dass damit das Existenzminimum einer natürlichen Person geschützt wird.

Basisschutz vor Geschäftskonto Pfändung unbürokratisch bei der kontoführenden Bank beantragt werden

Ein P-Konto kann vom Unternehmer nur auf Antrag eingerichtet werden. In Höhe des Basisschutzes kann die Umwandlung direkt beim Kreditinstitut erfolgen. Gebühren dürfen für die Umwandlung nicht verlangt werden und zugleich dürfen sich die Kontoführungsgebühren nicht erhöhen. Das umgewandelte Girokonto wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen, bleibt aber ansonsten erhalten. Dabei ist zu beachten, dass lediglich ein Konto je Person mit dem Pfändungsschutz versehen werden kann. Dadurch müssen sich Firmeninhaber entscheiden, ob sie das Firmenkonto oder das Privatkonto mit einem Pfändungsschutz ausstatten möchten. Wird kein separates Geschäftskonto geführt, dann lassen sich hingegen alle Guthaben bis zum eingeräumten Pfändungsfreibetrag absichern.

Pfändungsfreibetrag für das Firmenkonto

Die Höhe des Pfändungsfreibetrages richtet sich nicht danach, ob es sich um ein Privat- oder Firmenkonto handelt, sondern jeder natürlichen Person wird ein solcher Betrag eingeräumt, welcher derzeit bei 1.045,04 Euro monatlich liegt. Darüber hinaus lässt sich der eingeräumte pfändungssichere Anteil noch erhöhen, beispielsweise bei weiteren Familienangehörigen wie dem Ehegatten oder Kindern.

Bei Unterhaltspflichten und einigen anderen Gründen besteht diese Option der Ausweitung ebenfalls. Eine Erhöhung des Freibetrages ist jedoch nur auf Antrag hin und mit Vorlage der entsprechenden Belege möglich.

6 Gedanken zu „Geschäfstskonto vor Pfändung schützen, Firmenkonto Pfändungsschutz“

  1. Ich habe ein Pfändungsschutz Konto bei der Kieler Volksbank.
    Musste ein Geschäftskonto mit 100€ anlegen um dieses Schutzkonto zu bekommen.
    Aber das hat mich mehr in die schulden falle gezogen….
    Sollte ich die Bank wechseln?

  2. Hallo Frau Müller,

    Ich würde die Bank Wegseln denn es ist doch ne Frechheit einen ein Geschäftskonto auf´s Auge zu drücken mit 100,-€ Einrichtungsgebühren.
    Ich habe im Internet gelesen und auch so gehört das die Bank keine Gebühren verlangen darf für die Einrichtung eines P-Kontos ebenfalls dürfen die Monatlichen Kontoführungsgebühren nicht höher sein als die Normalen Gebühren für das Konto.
    Da die Kieler Volksbank eh ein schlechten Ruf hat von in der Vergangenheit näheres will ich mich nicht äußern, kann man aber auch Googlen. würde ich echt von der Bank Abstand nehmen.

  3. Hallo, ich hatte ein Giro P Konto.
    Ich bin Selbstständiger Einzelunternehmer. Habe nur dieses eine Konto.
    Nun hat mich die Bank angerufen und gessgt, es müsste in ein Buissneskonto gewandelt wrrden. Da ich ha Rechnungen schreibe…
    Bei diesem Konto gäbe es keinen Pfändungsschutz…

    Das stimmt ja nicht, wenn uch mir dss hier durchlese??

    Was kann ich nun machen? Muss ich zur Bank fahren und kann ich dies wieder ändern lassen?

  4. Mein bruder wurde das konto gesperrt,angeblich aok schulden.er ist zuckerkrank,und geistig nicht zurechnungsfähig.keiner klärt ihn auf,was er dagegen tun kann.ich muß ihn nun verhungern lassen.
    ein gerichtsvolzieher von der aok hat ihn unterschreiben lassen,das er 400€ monatlich abbezahlt.600 € rente bekommt er nur.dieser gerichtsvolzieher müßte selbst mal hungern in diesem lügenstat.es sin ja nun bald wahlen,müssen wir alle AFD wählen,das hier wider orndung in disen stat hergestellt wird?.

  5. Hallo auf meinen Geschäftskonto (Einzel Untermehmen )bei der Santander Bank ist seit Monaten eine Pfändung drauf nun möchte ich mein Giro Konto im ein Pfändungsschutz Konto umwandeln kann ich sofort über meinen Freibetrag verfügen ? Und was passiert mit dem restlichen Geld was ich auf dem Konto habe ? Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen

  6. Hallo,
    Mein Sohn war als Geschäftsführer bei der Fremde Firma eingestellt von juli 2015 bis August 2016. In dieser Zeit wurde von ihm Bürgschaft unterschrieben …und sofort das Privatkonto gepfändet wurde.
    Zur Zeit mein Sohn ist selbstständig und hat eine Firma UG …
    Meine Frage ist …
    Ob das Geschäftskonto von meinem Sohn auch gepfändet werden kann ?!

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