Am 1. Juli 2014 hat die Deutsche Post den Wertbrief wieder neu eingeführt, der einige Jahre zuvor abgeschafft worden war. Damit lassen sich Wertsachen und auch Bargeld in einem versicherten Brief versenden. Dieses Angebot ist nicht nur für Privatpersonen interessant: Auch kleine Online-Warenversender profitieren enorm davon, denn für Sachwerte haftet die Post bis 500 Euro, für Bargeld im Wertbrief bis 100 Euro. Ansonsten ist der Transport von barem Geld in einem Brief gar nicht erlaubt, das verbieten nämlich die Beförderungsbedingungen bei der Deutschen Post.
Inhalt
Was ist der “WERT NATIONAL” beziehungsweise Wertbrief?
Der WERT NATIONAL ist ein Brief, mit dem risikolos und sicher Wertsachen bis 500 Euro oder Geldnoten bis 100 Euro versendet werden können. Der Absender erhält einen Einlieferungsbeleg und eine schriftliche Empfangsbestätigung, er kann die Sendung bis zum Empfänger online verfolgen. Die Post haftet im angegebenen Umfang für die mit dem WERT NATIONAL versendeten Sachen.
Wie funktioniert die Aufgabe des Wertbriefes?
Die Absender legen entweder Wertsachen bis 500 Euro oder Bargeld bis 100 Euro in den Brief ein, beides gleichzeitig geht nicht. Hierzu verwenden die Absender eine übliche Briefverpackung, die sie nicht frankieren und auch nicht kennzeichnen (“Vorsicht Wertsachen” oder dergleichen). Die Post vergibt eine Quittung für den WERT NATIONAL, die im Verlustfall vorzuweisen wäre und auf der Angaben zum Wert stehen. Für den Geldversand per Post können die Absender eine Kombination aus eigenhändiger Übergabe und Rückschein wählen. Anschließend ist es durch die auf der Quittung angegebene Sendungsnummer möglich, den Verlauf der Zustellung bis zum Empfänger zu verfolgen, der letztendlich den Empfang quittiert.
Wertbrief verloren? Versicherung und Haftung der Post
Für die entstehenden Gebühren haftet die Post für den angegebenen Wert, aber maximal für 100 Euro Bargeld oder 500 Euro Wertsachen. In dieser Größenordnung ist der WERT NATIONAL versichert. Bei einem Verlust erhält der Absender den angegebenen Betrag von der Post erstattet. Zu den Haftungsbedingungen der Post gehört auch, dass sie täglich maximal fünf Briefsendungen eines Absenders und eine Sendung an denselben Empfänger einliefert. Das setzt dem Einsatz des Wertbriefes durch Online-Händler gewisse Grenzen, die ihn dennoch gelegentlich nutzen dürften. Die Sendung muss zudem unauffällig erscheinen: Weder die Frankierung noch eine Kennzeichnung wie “Wertsachen” oder “Wertbrief” auf dem Umschlag darf auf den Inhalt verweisen. Wenn der WERT NATIONAL verloren gehen sollte, muss der Absender zunächst einen Nachforschungsauftrag bei der Post auslösen. Sollte dieser erfolglos bleiben, erfolgt die Erstattung des enthaltenen Wertes durch die Post.
Laufzeit, Dauer und Zustellbedingungen des Wertbriefes
Die Zustellung der Geldscheine bzw. der Wertgegenstände erfolgt wie bei jedem Brief nach der internen Laufzeitvorgabe der Post E+1 – der Brief soll einen Tag nach seiner Einlieferung beim Empfänger ankommen. Eine Laufzeitgarantie gibt es allerdings nicht. Auch kann diese Laufzeit nur eingehalten werden, wenn der Postbote den Empfänger daheim antrifft, der schließlich quittieren muss. Sollte dieser benachrichtigt werden und den Brief in der Filiale abholen, verlängert sich die Laufzeit. Die Aufbewahrungszeit in der Filiale beträgt maximal sieben Werktage. Auch ein Empfangsbevollmächtigter kann den WERT NATIONAL entgegennehmen.
Wertbrief verfolgen: Sendungsverfolgung beim WERT NATIONAL
Auf dem Einlieferungsbeleg steht die Sendungsnummer, die hier eingegeben werden kann. Zusätzlich gehört dort das Versanddatum hinein. Außerdem hat die Post eine Servicenummer eingerichtet:
Tel 0228-4333113 von Montag bis Freitag 08.00 – 18.00 h (nicht an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Wertbrief Kosten, Gebühren, Preise
Die Kosten belaufen sich auf zusätzliche 3,95 Euro zum üblichen Porto. Dieses hängt wiederum von der Größe und dem Gewicht des Wertbriefes ab. Gewählt werden können alle Standardformate der Post. Wenn der Absender die Kombination “Eigenhändig/Rückschein” wählt, kommen die entsprechenden Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein hinzu.
Die genauen Kosten entsprechend der Größe und des Gewichts erfahren die Absender in der Filiale, denn selbst dürfen sie den Brief nicht frankieren.
Wertsachen ins Ausland verschicken per Post Wertbrief: WERT INTERNATIONAL
Der WERT NATIONAL gilt nur für das Inland. Wer ins Ausland einen Wertbrief verschicken möchte, wählt dazu das Produkt WERT INTERNATIONAL, das für mehr als 50 Länder der Welt (z.B. Ungarn, Frankreich, Australien, China, Serbien, Bosnien, Polen, Kuba, Russland, USA, Thailand und viele mehr) zur Verfügung steht. Dieser Wertbrief wird ebenso aufgegeben und verfolgt wie der WERT NATIONAL, allerdings unterscheiden sich die Preisstrukturen. Zunächst einmal bietet die Post für den WERT INTERNATIONAL auch die Valoren-Klasse I bis 5.000 Euro Wert an (siehe weiter unten). Dementsprechend muss der Preis anders kalkuliert werden. Nachnahme ist nur für bestimmte Länder möglich.
Bargeld kann mit dem Wertbrief international nicht verschickt werden.
Wertbrief International Kosten, Gebühren, Preise
Basisporto je nach Briefgröße und -gewicht sowie Empfängerland
Standardaufschlag von 2,15 Euro
Zusatzaufschlag von 2,00 Euro pro 100 Euro Warenwert
Der Wertbrief historisch
Es gibt den Wertbrief schon lange, international gebräuchlich sind zwei Klassen: die sogenannte Valoren-Klasse I bis 5.000 Euro und die Valoren-Klasse II bis 500 Euro. Der WERT NATIONAL der Deutschen Post betrifft nur die Valoren-Klasse II. Wertbriefe dieser Art gab es schon seit dem 18. Jahrhundert. Sie waren oder wurden notwendig, denn das Versenden von Geld war spätestens seit dem 19. Jahrhundert in den meisten Ländern dem Postzwang unterworfen. Bankenübliche Überweisungen wie heute gab es schließlich noch nicht. Schließlich führte die Post Versicherungen für Wertbriefe ein. Bis zum Jahr 2010 hatte die Post in der Valoren-Klasse I sogar einen Wert von 25.000 Euro zugelassen, allerdings nur in bestimmte Länder. Der Brief wurde versiegelt und gekennzeichnet. Diesen Modus hob die Deutsche Post ab Juli 2010 aus, änderte die Valoren-Klasse I auf maximal 5.000 Euro und untersagte bis 2014 sogar den Bargeldversand. Schließlich führte sie auf die vorn beschriebene Weise am 01.07.2014 den Wertbrief wieder ein.
Geld verschicken mit DHL
Die Wertbriefe (Wert National und Wert International) sind Dienste der Deutschen Post und nicht von DHL. Mit DHL kann man aber auch inländisches und ausländisches Papiergeld und Münzgeld per Paket (auch per Express Versand mit DHL Express) verschicken.
Geld per Post im Briefumschlag schicken
Wenn Geld in einem normalen Brief mit der Post versendet wird, so ist der Inhalt nicht versichert, falls er verloren geht. Dies stellt also ein Risiko dar und ist nicht zu empfehlen.
Alternative
Mit dem Service von Transferwise kann man schneller, sicher und seriös online Geld ins Ausland senden.
TransferWise ist eine P2P-Plattform für Geldüberweisungen ins Ausland und aus dem Ausland. Das bedeutet: Die Organisationsform “peer-to-peer” (gleich-zu-gleich) hilft dem Überweisenden, das Geld direkt an den Empfänger und mithin ohne den Umweg über eine Bank zu schicken. Dabei entstehen sehr große Kosten- und Komfortvorteile. TransferWise ist dabei so sicher wie eine Bank.
Direkt zu Transferwise: www.transferwise.de (Weitere Informationen und kostenlose Registrierung)
Inhalt
Kostenvorteile bei TransferWise
Eine Bank berechnet für eine Auslandsüberweisung in eine andere Währung bis zu fünf Prozent versteckte Gebühren. Diese werden keinesfalls deutlich ausgewiesen, die Bank “macht” vielmehr ihren eigenen Umrechnungskurs in die andere Währung, der vom aktuellen börslichen Kurs zugunsten der Bank abweicht. Das ist zwar bekannt, aber so intransparent, dass es kein Mensch wirklich durchschaut.
TransferWise bietet faire Kurse an, wir haben das überprüft. Zudem fallen durch die Organisation als P2P-Portal wesentlich geringere Gebühren als bei einer umfänglich ausgestatteten Filialbank an. Die Gebühren können dann bei 0,5 – 0,7 % liegen und mithin zehnmal günstiger als bei der Bank ausfallen.
Geld online überweisen
Überweisungen ins Ausland mit TransferWise gehen schnell und sind einfach durchgeführt.
Der Kunde gibt seinen Betrag ein, erhält einen Auszahlungsbetrag angezeigt (zum Beispiel am 08.05.15 um 13.45 h: 1.000 Euro schicken – 723,85 britische Pfund erhält der Empfänger), dann zahlt der Überweisende sein Geld online bei TransferWise ein.
Das Empfängerkonto im Ausland kann ein eigenes Auslandskonto oder das einer anderen Person, natürlich auch ein Geschäftskonto sein.
Die Einzahlung kann per Inlandsüberweisung oder Debitkarte erfolgen. Die passende Gegensumme kommt von einem anderen TransferWise-Nutzer, also demjenigen, der gerade britische Pfund einzahlt und dafür in Europa den Gegenwert in Euro erhalten möchte.
Das ist das P2P-Prinzip, das so kostengünstig funktioniert. In Wahrheit werden natürlich Währungspools gebildet. Der Komfort bei TransferWise geht aber noch weiter: Die Absender und Empfänger bekommen eine E-Mail, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Jeder weiß, wo das Geld gerade ist.
Geld ins Ausland senden: Kosten, Gebühren
TransferWise tauscht als bislang weltweit einziger Finanzdienstleister das Geld zu echten Wechselkursen um – so die Angaben auf der Webseite. Banken profitieren von ihrem schlechteren Wechselkurs, den sie dem Nutzer anbieten. Verstecke Gebühren gibt es auf TransferWise nicht. Die realen Gebühren werden in Preisniveaus ausgewiesen:
Preisniveau 1: 0,5 % der Summe für Überweisungen in Euro, Pfund, Schweizer Franken, polnische Złoty, ungarische Forint, georgische Lari (GEL), bulgarische Lewa (BGN), Dollar (US-Dollar, Singapur-Dollar, Hongkong-Dollar, kanadische, australische und neuseeländische Dollar), indische Rupien und die skandinavischen Kronenwährungen NOK, DKK und SEK
Preisniveau 2: 0,7 – 2,0 % bei weiteren Währungen
Auch Pauschalgebühren gibt es für einige Währungen. Das durchschnittliche Preisniveau bewegt sich um ein Prozent, jedoch werden die 0,5 % bei sehr gebräuchlichen Währungen fällig. Auch Staffelungen nach der Höhe der Überweisung gibt es.
Wie sicher ist TransferWise?
Der Anbieter ist so sicher und seriös wie eine Bank, die Browserzeile ist wie bei Banken grün unterlegt (Extended Validation) und daher nach derzeitigem Stand der Technik nicht zu kopieren oder zu hacken. Das britische Unternehmen TransferWise ist im Heimatland bei der Finanzaufsichtsbehörde FCA (vergleichbar mit der deutschen BaFin) unter der Nummer 571669 zugelassen.
BillPay ist ein Bezahlservice für Online-Einkäufe. Zahlungsmöglichkeiten die Billpay anbietet, sind außer Lastschrift der Kauf auf Rechnung sowie PayLater Teilzahlung und Ratenzahlung mit der Möglichkeit von Zahlpausen. Von der Dienstleistung profitieren Händler und Kunden gleichermaßen.
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Führend im Bereich Online-Payment
Gegründet wurde BillPay im Jahre 2009 von Dr. Nelson Holzner. Zu Beginn aus einem dreiköpfigen Team bestehend, entwickelte sich die Firma im Lauf der Zeit zu einem der hierzulande führenden Anbieter im Bereich Online-Payment. Heute bietet das Serviceunternehmen seine Leistungen in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz an. Zu seiner Kundeschaft zählt BillPay über drei Millionen Kunden und mehr als viertausend Online-Händler zu seiner Klientel. Conrad, Lieferando und Runners Point sind nur einige allgemein bekannte Namen von Unternehmen, die auf BillPay als Bezahlsystem vertrauen.
Händler können die erforderlichen Module zur Zahlungsabwicklung gratis bei BillPay anfordern. Das BillPay Zahlungsmodul wird dem Shop-Betreiber nach Abschluss des Service-Vertrags einschließlich einer Installationsanweisung via E-Mail übersandt. Auf Wunsch stehen diverse Erweiterungsmodule zur Wahl. Das Kompetenz-Team von BillPay steht dem Anwender während des Zeitraums der Installation bei auftauchenden Fragen rund um die Uhr zur Verfügung. Anschließend erfolgt ein Testkauf. Ist alles zur Zufriedenheit verlaufen, bekommt der Händler ein Passwort, und kann BillPay ab sofort offiziell nutzen.
Privatkunden haben bei BillPay die Möglichkeit, über ihr Kundenkonto die von ihnen getätigten Bestellungen zu verwalten, Zahlpausen einzulegen und ihre Einkäufe zu bezahlen. Die Einrichtung und Nutzung des Kundenkontos ist für Privatkunden gebührenfrei. Bei BillPay haben sie die Möglichkeit, Zahlpausen für einen Zeitraum von bis zu sechzig Tagen in Anspruch zu nehmen. Der erste Teilbetrag wird frühestens dreißig Tage nach dem Einkauf abgebucht. Der Warensendung liegt eine Aufstellung über die monatlich fälligen Raten bei.
Vorteile für Händler und Kunden
BillPay bietet allen Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit, weil das System die höchsten Standards erfüllt. Unternehmen profitieren von den Serviceleistungen dieses Anbieters durch höhere Umsätze und einer hundertprozentigen Zahlungsgarantie. Online-Shops, die BillPay als Bezahlart anbieten möchten, können ein unverbindliches Angebot einholen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der monatlichen Transaktionen, der Menge an Bezahlmöglichkeiten, die angeboten werden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.
Das Risiko von Zahlungsausfällen wird durch BillPay minimiert, da der Dienstleister eine Bonitätsprüfung der Kunden vornimmt. Zu den Partnern, mit denen BillPay zusammenarbeitet, gehört unter anderem die Schufa. Kunden, die Zahlung über BillPay tätigen, können ihrerseits darauf vertrauen, dass ihre Daten sicher sind und sie vor Betrug besser geschützt sind. BillPay ist ein von Trusted Shops zertifizierter Anbieter.
Billpay GmbH Kontakt, Telefon Hotline, Kundenservice
Billpay Kontaktinformationen und Service
Adresse, Postanschrift:
BillPay GmbH
Zinnowitzer Str. 1
D-10115 Berlin
Telefon: +49 30 609 89 355 0
Faxnummer: +49 30 609 89 355 9
Billpay Shops Liste
Einige Online Shops mit Billpay Ratenzahlung oder Rechnungskauf sind:
Gourmondo.de
Home24.de
Runners Point
Conrad Electronic
Lieferando
Cecil und Street One
Login, Anmelden bei My Billpay
Dort können Sie sich auch für Billpay registrieren. Login: Direkt auf der Homepage www.billpay.de
Die Deutsche Kreditbank feiert großes Jubiläum
Bereits vor 25 Jahren, am 19 März 1990, beginnt die Geschichte der mehrfach ausgezeichneten DKB. In diesen Jahren entwickelte sie sich zur zweitgrößten Direktbank Deutschlands und zu der Internetbank mit den meisten Girokonten. Mittlerweile betreut sie mehr als 3 Millionen Privatkunden. Außerdem zählen 1.700 Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften zum Kundenstamm der Bank. Die Erfolgsgeschichte der DKB umfasst die Schaffung von 2.800 Arbeitsplätzen sowie die Unterstützung gemeinnütziger Projekte. Inzwischen hat die DKB den Bau von 3.750 Wind-, Solar und Biogas-Anlagen begleitet und konnte somit einen Beitrag zur Energiewende leisten.
25.000 DKB Club Punkte geschenkt bei Gehaltskonto Eröffnung
DKB Punkte sammeln: Diese kann man im DKB Club gegen Prämien einlösen.
Gemeinsam mit Ihren Kunden möchte die Deutsche Kreditbank diese Erfolge feiern und sich für die jahrelange Treue bedanken. Daher gibt es bei der DKB ab sofort jeden 25. eines Monats eine Jubiläumsaktion. Gleich im April erhalten Kunden für die Einrichtung des DKB-Cash als Gehaltskonto 25.000 DKB-Punkte und können diese im Anschluss im DKB-Club in eine Wunschprämie einlösen. DKB Punkte können auch in Meilen (miles and more) umgewandelt werden.
Auch im darauffolgenden Monat warten exklusive Vorteile: Im Rahmen der zweiten Jubiläumsaktion erhalten Kunden kostenfrei 25 Cringle-Transaktionen und können somit gebührenfrei Geld per Smartphone an Freunde oder Bekannte senden. Alle weiteren Informationen zu den Jubiläumsaktionen finden Sie hier: http://www.dkb.de/25jahre/
Viele Banken werben mit einem kostenlosen Girokonto. Doch sind jene Angebote tatsächlich frei von Kosten oder muss der Konsument auch hier mit Gebühren rechnen?
Fakt ist: Nicht jedes Girokonto, welches auch als kostenlos angeboten wird, ist auch frei von jeglichen Gebühren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch das Kleingedruckte in den Verträgen gelesen wird, damit am Ende keine böse Überraschung kommt.
Natürlich gibt es Banken, die tatsächlich ein kostenloses Girokonto anbieten. Hier werden unter keinen Umständen etwaige Gebühren verrechnet. Jedoch sind derartige Angebote die Minderheit. Auch wenn viele Banken damit werben, dass sie kostenlose Girokonten für ihre Kunden anbieten, können dennoch etwaige Kosten oder Gebühren anfallen.
Viele Institute verrechnen nämlich nur dann keine Spesen, wenn der Verbraucher – also der Kontobesitzer – diverse Vorgaben erfüllt. Diese Voraussetzungen und Vorgaben müssen vor der Kontoeröffnung geklärt werden, damit am Ende des Quartals keine böse Überraschung entsteht, wenn plötzlich doch (hohe) Gebühren für die Kontennutzung anfallen.
Konto Ohne Gebühren UND Mindestumsatz
Eine klassische Voraussetzung ist der Mindesteingang. Viele Banken verrechnen nur dann keine Kosten für das Girokonto, wenn ein monatlicher Eingang in einer bestimmten Höhe erfolgt. Jener muss aber einem Einkommen entsprechen; Zinsen oder etwaige Umbuchungen von Sparkonten zählen nicht. Ob die Bank eine Bareinzahlung akzeptiert, muss im Vorfeld geklärt werden. Der Mindesteingang kann – individuell – 1.000 Euro oder in einigen Fällen sogar 1.500 Euro betragen. Deutsche Banken, die einen monatlichen Mindestumsatz voraussetzen sind z.B. Commerzbank und Postbank.
Einige Banken geben sich aber auch nur mit einem Geldeingang zufrieden; hier wird auf eine Mindestsumme verzichtet.
Ein Konto ohne Gebühren und Mindestumsatz bietet die Norisbank, deren Girokonto wir auch oben in diesem Artikel empfehlen.
Eine Kreditkarte zum Girokonto?
Ein weiterer Faktor sind klassische Banken-Pakete. Ein Girokonto abschließen, eine kostenlose Kreditkarte erhalten. Oftmals sind beide Produkte gratis, andererseits gibt es Angebote, bei welchem das Girokonto nur in Verbindung mit der Kreditkarte kostenlos bleibt. Des Weiteren muss der Kunde Acht geben, ob die Kreditkarte tatsächlich frei von Gebühren ist oder auch hier (im Regelfall: Mindestumsatz) diverse Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit keine Gebühren und Spesen verrechnet werden.
Die individuelle Abrechnung nach Leistung
Weitere Angebote können sich mitunter mit den individuellen Leistungen beschränken. Das bedeutet, dass das Konto ohne Gebühren an sich keine Kosten verursacht, jedoch die Leistungen extra berechnet werden. Somit gibt es keine Kontoführungsgebühr, sondern mitunter Gebühren für Überweisungen, Daueraufträge oder Bargeldabhebungen im In- oder Ausland. Ein Hinweis: Tatsächlich kostenlose Girokonten verfügen nicht über die Möglichkeit eines Dispokredits. Das bedeutet, dass es keinen Überziehungsrahmen für den Kontobesitzer gibt.
Sparkasse
Gibt es ein Konto ohne Gebühren bei der Sparkasse? Das Sparkasse Online Konto kommt zwar ohne Grundgebühr aus, dafür schlagen aber viele Aktionen wie beleghafte Buchungen, Terminal-Nutzung, Daueraufträge in der Filiale einrichten, Kontoauszüge ausdrucken und auch die EC-Karte und Kreditkarte mit zusätzlichen Gebühren zu Buche.
Im Ausland
Ein Girokonto ohne Gebühren im Ausland gibt es nicht.
Wer heutzutage an eine andere Person oder an ein Unternehmen eine Zahlung vornehmen muss, der hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Neben der Einzelüberweisung und dem Lastschrifteinzug bzw. Einzugsermächtigung kann der Geldtransfer von einem zum anderen Konto auch durch einen Dauerauftrag vorgenommen werden. Dieser eignet sich vorrangig für wiederkehrende Zahlungen.
Inhalt
Was ist ein Dauerauftrag?
Bei einem Dauerauftrag handelt es sich um eine Anweisung, die der Kunde seiner Bank erteilt. Im Zuge des Auftrages weist der Kunde sein Kreditinstitut an, einen bestimmten Geldbetrag in regelmäßigen Abständen an den immer gleichen Empfänger zu überweisen. Die Terminüberweisung erfolgt durch eine Abbuchung vom Konto des Zahlungspflichtigen.
Wichtig ist, dass es sich um regelmäßige Zahlungen handelt, die nicht nur stets den gleichen Empfänger haben, sondern bei denen sich auch der Betrag nicht ändert – zumindest nicht ständig. In der Praxis werden Daueraufträge vor allen Dingen zur Überweisung der Miete genutzt, aber beispielsweise auch zur regelmäßigen Zahlung von Vereins- und Versicherungsbeiträgen oder für den Rundfunkbeitrag. Die folgenden Angaben müssen zwingend bei einem Dauerauftrag enthalten sein:
Name und Bankverbindung des Auftraggebers (Bankkunde)
Betrag
Name und Kontoverbindung des Zahlungsempfängers
Ausführungsdatum (Eine Uhrzeit lässt dich nicht definieren)
Ausführungsrhythmus
Verwendungszweck
Der große Vorteil des Dauerauftrages besteht darin, dass der Zahlungspflichtige den fälligen Geldtransfer nicht mehr vergessen kann, da der Auftrag im angegebenen Rhythmus automatisch ausgeführt wird. Zu beachten ist allerdings, dass bereits überwiesene Geldbeträge nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers wieder zurück gebucht werden können.
Dauerauftrag einrichten, ändern und löschen lassen
Dauerauftrag im Postbank Online Banking.
Wer einen Dauerauftrag einrichten möchte, der kann dies entweder in der Geschäftsstelle der Bank (falls vorhanden), telefonisch durch Telefon-Banking oder auch im Zuge des Onlinebankings vom PC aus vornehmen. Es müssen dazu lediglich die zuvor genannten Mindestangaben vorhanden sein. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass das Konto auch eine ausreichende Deckung aufweist.
Die Änderung eines bestehenden Dauerauftrages ist normalerweise jederzeit möglich und kann ebenfalls auf den zwei zuvor genannten Wegen erfolgen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde den Dauerauftrag gerne löschen bzw. stornieren möchte. Ob Einrichtung, Änderung und Löschung/Stornierung mit Kosten verbunden sind, hängt von der jeweiligen Bank ab. Ein pausieren ist normalerweise nicht möglich.
Gebühren, Kosten
Dauerauftrag Gebühren bzw. Kosten werden von deutschen Banken normalerweise nicht erhoben.
Mit dem Rückruf eines Dauerauftrag verhält es sich genauso wie bei einer Einzelüberweisung. In beiden Fällen ist es zunächst einmal nicht möglich, eine bereits ausgeführte Buchung nach Werstellung rückgängig zu machen. Darin liegt auch ein wichtiger Unterschied zur Lastschrift, denn diese kann innerhalb einiger Woche noch widerrufen werden.
Zurückholen, zurückbuchen
Nur unter der Voraussetzung, dass der Auftrag noch im System der Bank „zwischenlagert“, das Geld jedoch noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, besteht die eventuelle Möglichkeit, die Buchung noch „aufzuhalten“. Soll ein bereits seit Tagen oder sogar Wochen transferierter Betrag hingegen zurückgebucht werden, muss der Empfänger der Zahlung dieser Buchung auf jeden Fall zustimmen. Einfach das Geld zurückfordern kann man sie nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Dauerauftrag nur zu spät gelöscht bzw. gekündigt wurde.
Ultimo
Viele Daueraufträge werden zum Ende eines Monats ausgeführt, beispielsweise zur Zahlung der Miete. Die Banken sprechen in dem Zusammenhang auch vom Ultimo oder Monatsultimo. Grundsätzlich ist es jedoch bei nahezu allen Kreditinstituten so, dass Kunden den jeweiligen Ausführungstermin frei wählen können. Während dafür früher oftmals nur die Stichtage 1., 15. oder 30. bzw. 31. infrage kamen, kann heute meistens jeder Tag eines Kalendermonats gewählt werden.
Ausführungstag am Wochenende
Ausführungstag kann nur ein Bankarbeitstag sein, also (bis auf Feiertage) immer von Montag bis Freitag. Falls der Termin jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen sollte, wird der Dauerauftrag normalerweise etwas früher, nämlich am vorherigen Arbeitstag, ausgeführt. Allerdings sollte man hier Rücksprache mit der Bank halten, ob dies tatsächlich so ist, oder ob der Dauerauftrag nicht erst nach dem eigentlichen Termin ausgeführt wird. Dies kann durchaus wichtig sein, beispielsweise bei Mietzahlungen, die mitunter auf den Tag genau pünktlich sein müssen.
Dauerauftrag vom Girokonto auf Sparbuch oder Tagesgeldkonto einrichten
Dauerauftragsformular Online.
Da das Empfängerkonto bei einem Dauerauftrag im Prinzip frei wählbar ist, kann es sich dabei auch um ein Sparbuch / Sparkonto oder Tagesgeldkonto handeln. Viele Kunden nutzen sogar diese Möglichkeit zur Umbuchung, denn auf diese Weise kann der gewünschte Betrag zum Beispiel monatlich vom Girokonto auf das Sparkonto, das Tagesgeldkonto oder ein anderes Konto überwiesen werden. Zu beachten ist allerdings, dass der umgekehrte Weg normalerweise nicht möglich ist. Es lässt sich also kein Dauerauftrag vom Sparbuch auf das Girokonto einrichten, es sei denn, die Bank macht diesbezüglich eine Ausnahme.
Kontoüberziehung durch den Dauerauftrag
Prinzipiell hat der Kontoinhaber dafür zu sorgen, dass sein Girokonto vor der Ausführung des Dauerauftrages eine ausreichende Deckung aufweist. Es muss sich dabei nicht zwingend um Guthaben handeln, denn natürlich kann sich der Betrag, der mit dem Dauerauftrag überwiesen wird, auch im Rahmen des zugesagten Dispositionskredites bewegen. Würde das zugesagte Limit allerdings durch den Dauerauftrag überschritten, so ist die Bank nicht dazu verpflichtet, den Auftrag auszuführen. In der Praxis wird der Mitarbeiter seinen Kunden oftmals einige Tage vor Ausführung des Auftrages benachrichtigen und um eine ausreichende Deckung bitten. Verpflichtet ist die Bank dazu jedoch nicht, denn letztendlich hat der Kunde dafür zu sorgen, dass genug Guthaben bzw. Kreditlimit vorhanden ist, so dass der Dauerauftrag nicht trotz Minus ausgeführt bzw. nicht ausgeführt wird.
P-Konto
Daueraufträge können auch mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) genutzt werden.
Postbank
Dauerauftrag bei der Postbank einrichten und entziehen: Formulare und Vordrucke können Sie untercommerzbank.de/portal/de/privatkunden/service-und-hilfe/formulare-und-auftraege/formulareservice.html als PDF runterladen.
Commerzbank
Dauerauftrag bei der Postbank einrichten und entziehen: Formulare und Vordrucke können Sie unter postbank.de/privatkunden/pk_downloadcenter.html downloaden.
Das Lastschriftverfahren zählt zu den bargeldlosen Zahlungsmethoden. Mit Einverständnis des Kontoinhabers wird durch den Gläubiger eine Lastschrift zu Lasten des Kontos des Schuldners ausgelöst. Das Geld wird dadurch vom Bankkonto des Schuldners auf das Girokonto des Gläubigers transferiert. Dadurch muss sich der Zahlungspflichtige nicht selbst bemühen, eine Überweisung zu tätigen oder eine anderweitige Zahlungsanweisung zu erstellen. Genau darin liegt auch schon der grundlegende Unterschied zur Überweisung. Beim Lastschriftverfahren löst nämlich der Gläubiger als Zahlungsempfänger den Zahlungsauftrag aus und bestimmt dadurch auch den Zeitpunkt des Geldtransfers. Anzeige
Innerhalb des deutschen Zahlungsverkehrs nimmt die Lastschrift neben der Überweisung einen wichtigen Stellenwert ein. Insbesondere im Versand- und Onlinehandel werden Zahlungen häufig über Lastschriften getätigt. Zwar dominiert in Deutschland im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs das Überweisungsverfahren hinsichtlich des Transaktionsvolumens, aber dennoch wurden beispielsweise im Jahre 2012 deutlich mehr Lastschriften als Überweisungen durch Bankkunden genutzt.
Inhalt
Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung
Abbuchungsauftrag Vorlage
Grundsätzlich konnte früher beim Einzugsermächtigungsverfahren der Abbuchungsauftrag vom Einzugsermächtigungsverfahren differenziert werden. Diese zwei Verfahren wurden jedoch mittlerweile durch die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift abgelöst.
Das Einzugsermächtigungsverfahren kommt insbesondere bei regelmäßigen sowie wiederkehrenden Zahlungen zum Einsatz und kann bis zum 1. Februar 2016 verwendet werden. Bei diesem Verfahren erteilt der Kunde dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, Beträge per Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich. Per Einzugsermächtigung können beispielsweise Rechnungen von Unternehmen in unterschiedlicher Höhe abgebucht werden. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass dieser dem Unternehmen nicht jedes Mal eine neue Erlaubnis erteilen muss, sondern die Ermächtigung zur Lastschrift gilt in der Regel bis auf Widerruf.
Lastschrift zurückgeben
Zugleich erhält der Kunde mit der Einzugsermächtigung normalerweise die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen zurückzugeben. Eine gesetzliche Regelung gab es für eine solche Lastschrift-Rückgabe bis vor einiger Zeit nicht, sie wurde allerdings mittlerweile mit der SEPA-Lastschrift verbindlich eingeführt.
Abbuchungsverfahren
Das Abbuchungsverfahren wird demgegenüber seit Februar des Jahres 2014 in Deutschland nicht mehr verwendet. Bei diesem Verfahren beauftragte der Kontoinhaber seine Bank, sein Konto mit dem Lastschriftbetrag zu belasten und an das genannte Empfängerkonto zu übertragen. Der Kunde äußerte bei einem Abbuchungsauftrag somit einen klaren Willen, dass die Lastschrift stattfinden solle. Dadurch kann die Bank die Abbuchung verbindlich durchführen, wodurch der Empfänger die Sicherheit erhält, dass ihm das Geld tatsächlich gutgeschrieben wird. Anders als beim Einzugsermächtigungsverfahren erhält der Kunde dadurch auch kein Widerrufsrecht mehr.
Die SEPA-Basislastschrift für Verbraucher
SEPA-Lastschriften gibt es seit dem Jahre 2009. Damit erhalten die teilnehmenden Länder des Wirtschaftsraumes, zu welchem unter anderem alle Mitglieder der Europäischen Union zählen, ein einheitliches Verfahren. Nationale Regelungen werden durch die Neuerungen ersetzt. Die SEPA-Basislastschrift ähnelt in vielen Punkten dem in Deutschland bekannten Verfahren zur Einzugsermächtigung. Diese Methode wird genutzt, falls Verbraucher als zahlungspflichtige Personen Geld transferieren möchten.
Lastschriftmandat erteilen
Ein zentrales Element der SEPA-Basislastschfit ist das Lastschriftmandat. Dieses benötigt der Zahlungsempfänger, um die Lastschrift durchführen zu können. Durch das SEPA-Mandat wird zugleich die Bank mit der Lastschrift beauftragt. Dadurch braucht die Bank nicht nur die SEPA-Lastschrift, sondern ebenso das gültige SEPA-Mandat. Diese Daten können auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Einmallastschrift und unbegrenzte Gültigkeit
Ein Lastschriftmandat kann vom Kunden einmalig als sogenannte Einmallastschrift vergeben werden, aber genauso gut auch für einen unbegrenzten Zeitraum gelten. Dadurch lassen sich mit dem einmal erteilten Lastschriftmandat auch wiederkehrenden Rechnungen per Lastschrift begleichen. Das Lastschriftmandat ist bei Nichtnutzung jedoch nicht unbegrenzt gültig, sondern erlischt in dem Fall nach 36 Monaten.
Zugleich endet das Lastschriftmandat mit Widerruf des Zahlungspflichtigen. Um das Lastschriftmandat widerrufen zu können, müssen keine Fristen eingehalten werden, wodurch dies jederzeit möglich ist.
Lastschriftmandat widerrufen und Einreichfristen
Beim Basislastschriftverfahren, dem sogenannten SEPA Direct Debit, müssen Einreichfristen beachtet werden. Diese betragen bei erstmaliger Erteilung des Lastschriftmandates fünf Bankarbeitstage. Innerhalb dieser Frist hat die Bank auch Zeit, die Lastschrift zum Beispiel aufgrund mangels Deckung wieder zurückzugeben.
Für weitere Lastschriften über das Mandat betragen die Fristen mindestens zwei Bankarbeitstage. Dieser Zeitraum gibt den Zahlungspflichtigen die Möglichkeit, der Lastschrift schon frühzeitig zu widersprechen. Der Widerspruch ist dadurch bereits vor einer tatsächlichen Verbuchung auf dem Konto möglich, wodurch eine Belastung nicht stattfinden muss. Die Frist kann Verbrauchern zudem helfen, für ausreichend Kontodeckung zu sorgen.
Im Anschluss erhält der Kunde aber dennoch weitere Möglichkeiten, der Lastschrift zu widerrufen. Ist ein gültiges Lastschriftmandat vorhanden, kann der Widerspruch innerhalb von acht Wochen erfolgen. Entscheidend ist der Tag der Kontobelastung. War für die Lastschrift nie ein gültiges Lastschriftmandat vorhanden, dann erhält der Verbraucher insgesamt 13 Monate Zeit für den Lastschrift Widerruf. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich. Für die Lastschriftrückgabe müssen Verbraucher keine Gründe nennen. Innerhalb des Online-Bankings ist die Rückgabe in der Regel per Mausklick einfach möglich.
Neben der SEPA-Basislastschrift für Verbraucher gibt es für Firmen mit der SEPA-Firmenlastschrift eine separate Lösung für Unternehmen untereinander. Für dieses Verfahren benötigen juristische Personen das SEPA B2B Direct Debit als Lastschriftmandat. Die Besonderheit dieses Lastschriftverfahrens besteht insbesondere darin, dass ein Lastschriftwiderspruch nach Fälligkeit nicht mehr möglich ist.
Dadurch erhalten Unternehmen die Garantie, dass eine Rückbuchung einige Wochen nach dem Einzug nicht mehr stattfinden kann. Zur Sicherheit müssen gültige Lastschriftmandate deshalb vorab bei der zuständigen Bank des zahlungspflichtigen Unternehmens hinterlegt werden.
Warum eine Visa Card trotz Schufa Einträgen beantragen?
Kreditkarten gehören inzwischen zu den gängigsten Bezahlmöglichkeiten im bargeldlosen Zahlungsverkehr, denn in der Regel erfolgt der Ausgleich des Saldos erst im darauf folgenden Monat. Aber nicht jeder Verbraucher ist in der Lage, solch eine Kreditkarte beantragen zu können. So werden an Personen mit einem negativen Eintrag in der Schufa, Rentner, Schüler oder Freiberufler keine üblichen Kreditkarten ausgegeben. Allerdings muss auch in solch einem Fall auf die Nutzung einer Kreditkarte keineswegs verzichtet werden. Für all diese Gruppen bildet die Prepaid Kreditkarte ohne Schufa die optimale Alternative.
Visa Prepaid aufladen
Es handelt sich bei den Visa Prepaid Kreditkarten um vollwertige Karten, die genauso wie die herkömmlichen Varianten eingesetzt werden können. Auch rein äußerlich unterscheiden sie sich nicht von den üblichen Kreditkarten, für die eine Schufa-Auskunft verpflichtend ist. Der Unterschied zu den üblichen Karten liegt darin, dass die Prepaid-Variante vorab mit einem Guthaben aufgeladen werden muss, der dann zur freien Verfügung steht. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann die Visa Card ohne Schufa bis zur nächsten Aufladung nicht mehr eingesetzt werden. Dadurch gibt die Visa Prepaid Card ohne Schufa eine zusätzliche Sicherheit bei Diebstahl, da der Schaden deutlich minimiert wird.
Eine Prepaid Kreditkarte kann bei vielen Bank bestellt werden. Die Bestellung bei der eigenen Hausbank ist nicht zwingend vorgeschrieben und auch nicht empfehlenswert, weil die Visa Angebote, die wir Ihnen oben in der Tabelle vorstellen, weitaus günstiger sind als die meisten Kreditkarten ohne Schufa von der Filialbank. Bei der Beantragung wird keine Anfrage bei der Schufa bezüglich der Bonität durchgeführt. Auch ein geregeltes Einkommen sowie eine Bankauskunft muss der Antragsteller nicht nachweisen. Daher ist die Bestellung der Prepaid Karte selbst für Hartz4-Empfänger oder Verbraucher, die derzeit ohne einen Job sind, problemlos möglich. Darüber hinaus eignet sich die Visa Card ohne Schufa für all diejenigen, die sich derzeit in der Schuldsanierung befinden oder einen größeren Kredit abbezahlen.
Bezahlen, Akzeptanz
Die Visa Prepaid Kreditkarte trotz Schufa wird weltweit bei etwa 30 Millionen Partnern akzeptiert. Dies bedeutet: Überall, wo sich das Kreditkartensymbol befindet, kann ebenfalls die Prepaid Karte eingesetzt werden. Lediglich bei Autovermietungen könnte die Vorlage der Prepaid Karte zu Schwierigkeiten führen, da den Händlern keine uneingeschränkte Deckung zugesichert werden kann. Als weiteren Vorteil kann die Bargeldabhebung am Geldautomaten angesehen werden, wobei auch hier die Einschränkung des Kartenguthabens gilt. Verfügt die Prepaid Kreditkarte nicht mehr über das nötige Guthaben, dann ist eine bequeme Aufladung mittels dem Online-Banking möglich. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Kreditkarten werden bei der Visa Karte ohne Schufa lediglich geringe Jahresgebühren fällig. Allerdings ist vor der Bestellung ein Online-Vergleich anzuraten, in dem alle gängigen Prepaid Kreditkarten aufgeführt sind (siehe oben). Dieser gibt Aufschluss über die fälligen Jahresgebühren und weiteren attraktiven Zusatzleistungen, wie unter anderem Bonussysteme, Rabatte oder die kostenfreie Nutzung im Ausland.
Visa Card ohne Schufa mit Verfügungsrahmen
Ein Verfügungsrahmen wird bei einer Prepaid Schufa nicht eingeräumt. Einen Verfügungsrahmen erhalten Sie lediglich bei Angeboten wie der Cortal Consors Visa Classic. Hier wird allerdings eine Schufa Prüfung durchgeführt.
Mit einem Scheck ist es möglich, die Bank anzuweisen, den auf dem Dokument eingetragenen Betrag auszuzahlen. An wen die Schecksumme ausgezahlt werden kann und wie die Auszahlung erfolgen soll, hängt von der jeweiligen Scheckart ab. Der Orderscheck ist eine spezielle Form des Schecks. Dieses Papier richtet sich an einen bestimmten Empfänger und kann als Orderpapier nur per Indossament an die schriftlich genannte Person übertragen werden.
Genutzt wird ein Orderscheck in Deutschland insbesondere im Bereich des Postversandes. Durch den Versand dieses speziellen Schecks soll sichergestellt werden, dass nur der Empfänger den Scheck einlöst und die Einlösung nicht durch eine unberechtigte Person vorgenommen wird.
Inhalt
Indossament
Orderscheck Muster
Kennzeichnend für einen Orderscheck ist der Vermerk „an Order“. Ein Streifen auf der rechten Seite des Dokumentes ist zwar häufig Bestandteil eines Orderschecks, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch ausländische Schecks, bei denen der rote Rand zumeist fehlt, werden von Banken in der Regel wie Orderschecks behandelt. Das Indossament befindet sich auf der Rückseite. Durch dieses können die Rechte und somit das Geld durch den Indossant auf den Indossatar übertragen werden. Der Indossant ist der ursprüngliche Inhaber und somit der Scheckaussteller, der das Eigentum durch den Scheck an den Indossatar als neuen Inhaber weitergibt.
Vollindossament und Blankoindossament
Grundsätzlich besteht bei einem Indossament die Möglichkeit, ein Voll- sowie ein Blankoindossament zu wählen.
Das Vollindossament ist ein Übertragungsvermerk, bei dem eine Person oder Institution als Empfänger namentlich genannt wird, beispielsweise mit „an Order Herr X“. Dadurch handelt es sich bei einem Scheck mit Vollindossament um einen Orderscheck.
Bei einem Blankoindossament fehlt hingegen die Angabe des Namens, wodurch jeder Inhaber berechtigt ist, diesen Inhaberscheck einzulösen.
Orderschecks einlösen: Unterschrift und Legitimation
Formular zum Einreichen von Orderschecks bei der Deutschen Bank.
Wer den Orderscheck erhält, kann diesen als Indossatar einlösen. Dies ist möglich, indem der Scheck durch den Berechtigten bei der Bank vorgelegt wird. Dazu ist es notwendig, sich auszuweisen und auf der Rückseite des Orderschecks zu unterschreiben. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wer den Scheck ausgestellt und wer diesen eingelöst hat.
Orderscheck übertragen
Allerdings kann ein Orderscheck nicht nur vom Aussteller zum Empfänger gelangen, sondern der Inhaber kann den Scheck auch weitergeben. Dies ist durch Indossieren möglich. Dazu muss der Empfänger den Orderscheck unterschreiben, wodurch er die Haftung für die Einlösung übernimmt. Durch ein weiteres Indossament, beispielsweise mit dem Übertragungsvermerk „an Order Frau Y“, kann der Orderscheck übertragen und vom nächsten Indossatar eingelöst werden. Dadurch ist ein Orderscheck übertragbar. Das gibt Empfängern nicht nur die Möglichkeit, einen solchen Scheck als Zahlungsmittel zu verwenden, sondern dadurch kann auch eine andere Person mit der Einlösung des Schecks beauftragt werden.
Durch verschiedene Indossamente auf der Rückseite des Orderschecks kann sich eine lange Indossamentenkette bilden. Die Kette muss stets durch die empfangende Bank kontrolliert werden. Dies ist aber nicht immer zweifelsfrei möglich, denn wird seitens eines Indossamenten der Name des Empfängers nicht angegeben, dann ist nur eine Unterschrift vorhanden, welche nicht auf ihre Echtheit hin überprüft wird. Dient die Ausstellung eines Orderschecks der Sicherheit, dann sollten deshalb stets die Empfänger namentlich genannt werden.
Auszahlungen zur Verrechnung oder in bar
Ein Orderscheck kann als Barscheck oder Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Handelt es sich um einen Verrechnungsscheck, welcher mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ gekennzeichnet ist, dann kann die Einlösung nur über ein Girokonto erfolgen. Anschließend ist eine Auszahlung natürlich möglich.
Barscheck
Barscheck
Bei einem Barscheck kann die Auszahlung sofort an den Inhaber erfolgen. Die Legitimation am Bankschalter und die Unterschrift des Empfängers auf der Rückseite des Schecks sind bei der Einlösung wichtige Sicherheitskriterien. Allerdings kann eine Barauszahlung nur bei der bezogenen Bank erfolgen. Deshalb kann der Empfänger bei Barauszahlungen den Scheck nicht einfach bei seiner Hausbank einlösen, sondern muss die Bank aufsuchen, welche den Scheck ausgestellt hat. Dazu muss jedoch nicht die ausstellende Filiale aufgesucht werden, sondern es reicht aus, sich an eine der Geschäftsstellen des jeweiligen Kreditinstitutes zu wenden. Aus dem Grund ist es in der Regel nicht möglich, sich Auslandsschecks bar auszahlen zu lassen.
Frist, Gültigkeit
Um einen Orderscheck einlösen zu können, hat der Empfänger allerdings nicht unbegrenzt lange Zeit, die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt. Für inländische Schecks ist eine Vorlagefrist von acht Tagen zu beachten. Wurden Schecks im europäischen Ausland oder in einem der Mittelmeerländer ausgestellt, dann liegt die Frist bei 20 Tagen. Für alle anderen Länder gilt eine verlängerte Frist von 70 Tagen.
E-Commerce und Verbraucherschutz – Informationen und Tipps für Onlinekäufer
Viele Händler setzen mittlerweile einen großen Teil ihres Umsatzes online um, vor allem in den letzten zehn Jahren. Durch die rasante Entwicklung des Internets und der Verbreitung mobiler Geräte ist der Markt für Einzelhändler immer komplexer geworden und einige Geschäfte müssen Umsatzeinbußen hinnehmen oder ihr Geschäft vollständig aufgeben. Allerdings gibt es dabei große Unterschiede innerhalb der Branchen, da zum Beispiel der klassische Einzelhandel bei Möbeln, Heimwerkerbedarf und Lebensmitteln den Vorrang besitzt, während Kleidung, Bücher, Schuhe, Elektronik und Computerprodukte seit Jahren an der Spitze der Onlineverkäufe stehen. Anzeige Umsatz verschiedener E-Commerce Warengruppen in Deutschland. Quelle: bevh.org
Mit der Veränderung der Einkaufswelten sind die Regelungen für den Ein- und Verkauf umfangreicher geworden. Neben den Produktrichtlinien, Gesundheitsstandards oder dem Datenschutz wird das E-Commerce-Gesetz an die Änderungen der Netzwelt angepasst, um den Kunden und den Unternehmen die größtmögliche Sicherheit geben zu können. Dazu kommen Vereine und Verbraucherschutzorganisationen, welche Produkte, Geschäfte und Geschäftspraktiken genauer unter die Lupe nehmen, um auch im Zeitalter des Internets die Rechte für jeden gewährleisten zu können.
Inhalt
Institutionen und Vereine im Überblick
Verbraucherzentralen Deutschland
Die 41 Verbraucherzentralen in Deutschland sind in allen Bundesländern vertreten und bieten mit 200 Beratungsstellen Informationen, Hilfestellungen und Unterstützung an. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
Rechtsverstöße verfolgen, Abmahnungen und Klagen organisieren
Verbraucherinteressen auf kommunaler und landespolitischer Ebene vertreten
Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen informieren
Aktionen, Projekte und Ausstellungen
Kooperation mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung
Das Netzwerk besteht aus über 20 Millionen Mitgliedern und ist ein wichtiger Stützpunkt für unabhängige Analysen der Märkte und für den Rechtsschutz der Bevölkerung.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Qualität der Produkte für die Endverbraucher und für einen fairen Wettbewerb der Märkte. Das Amt koordiniert Schnellwarnsysteme der Lebensmittelüberwachung, der Zulassung von Pflanzenschutz- oder Tierarzneimitteln und der gentechnisch veränderten Organismen.
Neben wissenschaftlichem Fachpersonal gibt es eine geregelte Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern sowie Kooperationen mit internationalen Organisationen und Bündnissen. Wichtige Aspekte sind unter anderem:
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
Futtermittel
Tierschutz
Pflanzenschutzmittel
Tierarzneimittel
Gentechnik
Untersuchungen
Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind in 41 Verbraucherverbänden organisiert und unter der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammengefasst. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge, Mittel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und aus Projektmitteln. Dadurch soll eine unabhängige Bewertung und Einschätzung der Verbraucherpolitik, der Märkte und der Probleme gewährleistet sein. Dabei steht die Chancengleichzeit zwischen Verbrauchern und Unternehmen im Vordergrund. Gegründet wurde der Dachverband im Jahr 2000, um im Zuge der BSE-Skandale einen sichtbaren Verbraucherschutz zu organisieren. Bereits in den 50er Jahren gab es Zusammenschlüsse von Verbraucherverbänden und Mietervereinen, um die Nöte und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und ihre Rechte zu stärken. Große Erfolge der Zentrale sind die Einrichtung eines Beratungsnetzwerkes für Flutopfer oder die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugunsten der Verbraucher.
Meilensteine in der Geschichte der Verbraucherzentrale
Verbraucher Initiative
Der Bundesverband Verbraucher Initiative ist ein Verein, der sich 1985 gründete, um sich für nachhaltige, transparente und faire Produktbedingungen in Deutschland einzusetzen. Das Leitbild des mündigen und verantwortlichen Verbrauchers will die Käufer dazu animieren, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen und bei jedem Produkt eine bewusste Wahl zu treffen. Mittlerweile gibt es 7000 Vereinsmitglieder und eine Unterstützungskette aus über 170 Organisationen. Der Verein erhält keine staatlichen Förderungen und agiert multimedial, so dass ein Kernschwerpunkt Onlinehandel und Onlinekäufe darstellt.
Die Stiftung gründete sich bereits 1964, nach Anregung von Bundeskanzler Konrad Adenauer, der eine Organisation für unabhängige Warentests forderte. Die unabhängige Stiftung darf keine Werbung verbreiten und generiert die Kosten für die Testreihen über den Verkauf der Testmagazine, der Testerlöse und einem Zuschuss der Bundesregierung, der ursprünglich nur bis 1969 laufen sollte. Über Geldanlagen und Aufstockung des Stiftungskapitals sowie einem kostenpflichtigen Lizenzsystem für die Nutzung des Markenzeichens soll die Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet bleiben. Bis heute vertrauen sehr viele Menschen in die Testurteile der Stiftung, auch wenn es bereits einige kritische Urteile gegenüber der Stiftung gab, wie im Fall von Ritter Sport oder Riester-Rentenversicherungen.
Welchen Institutionen vertrauen die Verbraucher? Quelle: Nestlé / Statista
Foodwatch
Im Gegensatz zur Stiftung Warentest finanziert sich der Verein foodwatch aus Spenden, Beiträgen und Förderungen, die jedoch grundsätzlich nicht von staatlicher Seite kommen sollen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Hauptsächlich deckt foodwatch vermeintliche Werbelügen der Lebensmittelindustrie auf und will die Verbraucherrechte dabei stärken. Seit 2002 existiert die Organisation, die jährlich einen Negativpreis der dreistesten Werbelüge vergibt, den Goldenen Windbeutel, um Verbraucher zu informieren und der Industrie auf die Finger zu schauen. Unter folgendem Eintrag sind die „Gewinner“ der letzten Jahre zu finden.
E-Commerce: Verschiebung des Rechtssystems?
Gesetze für Onlinehandel und Onlinehändler
Nicht nur bei den Lebensmitteln, sondern bei vielen anderen Artikeln und Produkten stehen Verbraucher vor der Qual der Wahl und sind sich unsicher, ob sie eine vernünftige Qualität zu fairen Preisen erhalten. In Deutschland gibt es neben den privaten und offiziellen Institutionen für Verbraucherschutz Gesetze und Richtlinien, welche Verbraucher und Unternehmen schützen und für einen gesicherten Onlinehandel sorgen sollen.
Das Telemediengesetz ist zuständig für die Informationspflichten von geschäftsmäßigen Medien-Dienstanbietern, welche ihre Dienstleistungen oder Produkte medial anbieten. Dies reicht von Teleshopping über Onlinebestellungen bis hin zu Werbemails und weiteren Angeboten im Internet. Wichtige Inhalte sind der Datenschutz der Kunden und Informationsangaben der Anbieter. 2011 und 2014 gab es einige Anpassungen an die veränderten Bedingungen und die Verbreitung mobiler Geräte mit Internetzugang. Besonders der Datenschutz erhält in diesem Zusammenhang eine größere Bedeutung. Wichtige Rechtsfragen sind dabei:
Haftung der Diensteanbieter für rechtswidrige Inhalte
Vorschriften zur Kennzeichnung von Diensten (Impressums-Pflicht)
Regelungen zur Bekämpfung von Spam
Der Bereich des Datenschutzes für Diensteanbieter
Fragen zur Herausgabe von personenbezogenen Nutzerdaten
Für 2015 sind bereits weitere Änderungen geplant, um Nutzer von Smartphones noch besser vor Fremdzugriffen schützen zu können. Bei einer Zunahme von Schadsoftware sollen Diensteanbieter ihre Webseiten und Apps so sicher wie möglich gestalten, um Schaden der Kunden abzuwehren. Vor allem unerlaubte Zugriffe und Verletzungen des Schutzes der personenbezogenen Nutzerdaten stehen im Vordergrund. Das Gesetz ist vollständig beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.
E-Commerce- und Fernabsatzrecht
In Deutschland existiert kein eigenständiges E-Commerce-Gesetz, denn es ist in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. 2001 ist das Fernabsatzrecht ebenfalls außer Kraft getreten und im BGB übernommen worden. Die Regelungen und Gesetze gelten für Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen vertreiben, über klassische Versandwege sowie über Internet und Teleshopping, ob offline oder online. Diese Richtlinien sind hauptsächlich für die Kunden- und Unternehmensbeziehungen relevant. Die Fernabsatzregelungen bezeichnen die Informationspflicht für Firmen, die Kennzeichnung des Widerrufsrechtes und die Einschränkungen bei den Werbeanzeigen und Werbemaßnahmen.
Gültige und ungültige Mehrwersteuer (MwSt) Kennzeichnung im Online Shopping
Grundsätzlich fallen Bestellungen in Onlineshops unter das Fernabsatzrecht und der Vertragsschluss erfolgt über die Fernkommunikationsmittel:
Briefe
Kataloge
Telefonanrufe
Telekopien
E-Mails
Rundfunk, Tele- und Mediendienste
Weitere Pflichten beinhalten die Angaben zu Lieferbedingungen, Zahlungsmitteln und Aufschlägen. Falsche oder fehlende Angaben können mit einer Geldbuße von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden und trat bereits 1985 in Kraft, mit Änderungen 2002 und 2013.
Unter die Verordnung fallen End- und Grundpreise, die Handhabung der Preisauszeichnungen im Handel, im Internet oder an Tankstellen und weiteren Geschäften. Des Weiteren sind Angaben zum effektiven Jahreszins darüber geregelt und die Ordnungswidrigkeiten festgehalten. Die Verordnung soll den Verbraucher vor überhöhten Preisen schützen, in dem eine klare Kennzeichnung aller Preise verpflichtend ist, damit sich der Kunde ein genaues Bild der Kosten machen kann. Versteckte Abofallen oder zusätzliche Versandkosten sind immer zu nennen und die Angabe der Preise inklusive Mehrwertsteuer ist ebenfalls verpflichtend.
Die Grundpreisangaben sind darüber hinaus immer auf bestimmte Einheiten begrenzt, wie 100 Gramm, ein Kilogramm oder ähnliche Bezeichnungen. Der Grundpreis muss dem Verbraucher einen Vergleichswert bieten und so sind bei Waschmitteln zum Beispiel der Grundpreis pro Reinigungsvorgang oder Ladung anzugeben, damit der Anwender die Preise besser abschätzen kann. Es ist nicht erlaubt Versandkosten nur über Hoover-Texte anzuzeigen, die erst bei einem Überfahren mit dem Mauszeiger über dem Nettopreis sichtbar werden.
Signaturgesetz
Das Signaturgesetz kennt mehrere Formen elektronischer Signaturen, um Fälschungen oder Verfälschungen festzustellen. Die Vergabe der Zertifikate erfolgt durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), welche 2005 in die Bundesnetzagentur umbenannt wurde, die im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums liegt. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur sind sowohl das Signaturgesetz, als auch die Signaturverordnung und die europäische Signatur-Richtlinie zu finden. Das Gesetz regelt unter anderem die Vergabe von Zertifikaten, die Dokumentation, mögliche Haftung und den Datenschutz. Die Signaturen sind zuständig für die Sicherheit der digitalen Datenübermittlung und erhalten bestimmte Zeitstempel, die im öffentlichen Netz einsehbar sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen die Abwicklung von Rechtsgeschäften in einem Dokument zusammen, das meist aus einseitig vorgefertigten Vertragsbedingungen besteht. Wer die AGB in Verbraucherverträge einbringen will, muss vor einem Vertragsabschluss auf diese hinweisen, um die geänderten Vertragsinhalte berücksichtigen zu können. Sie sind für Onlinehändler zwar nicht verpflichtend, doch in den meisten Fällen ergeben sich so günstigere Konditionen für den Verkäufer und eine umfassende Absicherung der Rechte.
Haftung und Mängelhaftung: Rechte von Händler und Verkäufer
Besonders bei Verträgen zwischen Händlern und Käufern kommt es häufiger zu Meinungsverschiedenheiten, wenn Schäden an gelieferten Produkten und Waren vorliegen. Dabei ist die Gewährleistung Bestandteil der Verträge, um Mängelansprüche des Kunden geltend zu machen. Wenn der Käufer ein beschädigtes Produkt erhalten hat, muss der Verkäufer innerhalb des ersten halben Jahres der Gewährleistung nachweisen, dass er nicht die Schuld daran trägt, anschließend muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden vor dem Kauf zustande gekommen ist. Dies ist in der Beweislastumkehr niedergeschrieben. Die Gewährleistung besteht meist zwei Jahre bei Neuware.
Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, denn diese können Händler freiwillig angeben. Wenn ein Kunde einen Defekt erst nach einem halben Jahr feststellt, könnten teure Reparaturkosten auf ihn zukommen. Einige Hersteller geben eine zusätzliche Reparaturgarantie an, doch nicht jeder Händler des Produktes ist dafür autorisiert, so dass der Kunde trotzdem auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Ein anderes Beispiel ist der Kauf von Produkten über Onlineauktionen oder Plattformen, in denen sich Händler als Privatverkäufer ausgeben. Diese können dadurch Steuern sparen und müssen weder das Widerrufsrecht noch eine Gewährleistung stellen. Dies ist bei gewerblichen Händlern jedoch nicht zulässig und Kunden sollten auf die Formulierungen und Beschreibungen der Verkaufsaktionen genau achten.
Bei Onlineshops können Kunden die AGB-Angaben durchlesen, um eventuelle Fallen oder Tricks zu erkennen. Dieser Link führt zu den AGB eines Onlinehändlers, der ausführlich formuliert, in welchen Fällen die Mängelhaftung greift und wer für die Schäden aufkommt. Besonders bei gebrauchten Gegenständen, bei Unternehmen oder Verkäufern gibt es Unterschiede zwischen den Haftungsansprüchen, die in den AGB deutlich dargelegt sind. Wer unwirksame Klauseln in seinen AGB enthält, kann deswegen abgemahnt werden. Weitere Tipps zur Gewährleistung und möglichen Fallstricken gibt es auf dieser Seite.
Zusätzliche Versandkosten und Abofallen
Versandkosten müssen zwingend angegeben werden, um der Preisangabenverordnung zu entsprechen. Es reicht nicht aus, einfach nur auf die AGB hinzuweisen, denn die Verordnung sieht vor, dass alle relevante Daten für den Endpreis deutlich zu erkennen sein müssen. Erhält zum Beispiel ein Kunde erst die Liefer- und Zahlungsbedingungen nachdem er die Ware in den Warenkorb gelegt hat, verstößt dies gegen die Informationspflicht. Dazu kommen die so genannten Abofallen, bei denen Händler mit Angeboten zu kostenlosen Dienstleistungen oder Produkten die Kunden in kostenpflichtige Abonnements locken. Der Verbund der Verbraucherzentralen zeigt in dieser Liste, welche Onlineangebote solche Abofallen einsetzen.
Phishing von Daten und Weitergabe an Dritte: was ist erlaubt?
Phishing von Daten bedeutet das unerlaubte Sammeln personengebundener Nutzerdaten und Informationen. Darunter gehören vertrauliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten, Kreditkartennummern oder Adressen. Oft tarnen sich die Betrüger als offizielle Bank oder Händler, um eine erneute Eingabe der wichtigen Daten zu bewirken. Dabei gibt es in einer E-Mail einen Link, der zu der vermeintlich offiziellen Seite führt, jedoch einzig das Stehlen der Daten als Aufgabe besitzt. Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet ai3 gibt weiterführende Informationen zu betrügerischen Attacken. Die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte ist jedoch dann erlaubt, wenn dies zur Einhaltung des geschlossenen Kaufvertrages notwendig ist, zum Beispiel bei der Weitergabe der Adresse an einen Lieferanten. Dies ist jedoch grundsätzlich nur mit Einwilligung des Kunden möglich und an den Zweckbindungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass alles, was nicht durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden erlaubt ist, verboten bleibt. Um den Kaufvertrag zu erfüllen, ist eine Einwilligung im Falle der Lieferung beispielweise nicht notwendig.
Die Bezahlsysteme beim Onlinekauf sind vielseitig und umfassend geworden, doch besonders da besteht die Gefahr von Phishing oder Betrug, da die sensiblen Daten trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen an fremde Personen gelangen können. Wer ein Girokonto besitzt, kann dies mit den gängigen Onlinebezahlsystemen wie PayPal, Kreditkarten oder Bankeinzug verbinden. Zu den sichersten Vorgängen gehört immer noch das Lastschriftverfahren, in dem mit einer Einzugsermächtigung das Konto mit dem Betrag belastet wird. Der Vorteil liegt in dem Schutz vor unberechtigten Abbuchungen, denn selbst nach bis zu sechs Wochen kann der Betroffene von der Bank eine Rückbuchung verlangen. Dies ist bei einer Überweisung in Vorkasse nicht immer möglich, vor allem dann nicht, wenn die Betrüger die Ware nicht zusenden, da die Bank den Betrag nicht erstatten muss. Die Kreditkartenzahlung erhält mittlerweile hohe Sicherheitsstandards mit zusätzlichen Codes zu dem eigenen Pin, doch in jedem Fall sollten die Kreditkartenbesitzer ihre Karte nie unbeaufsichtigt lassen, um Missbrauch zu vermeiden.
Viele Banken warnen aktuell vor den Phishing-Mails, die auf vermeintliche unautorisierte Käufe hinweisen und eine erneute Eingabe der Daten als Bestätigung benötigen. Die meisten Banken erklären auf ihrer Homepage und in der Beratung, dass sie ihre Kunden nie nach einer Verifizierung der Daten über eine E-Mail oder einen Link fragen würden und dass solche E-Mails von den Kunden nie zu öffnen sein sollten. Haben Kunden trotzdem auf den Link geklickt und sind unautorisierte Abbuchungen erfolgt, sollten die Kunden schnell mit ihrer Bank in Kontakt treten, da diese in der Regel die Konten sperren und eventuelle Überweisungen zurückfordern können.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Phishing in der Regel von den Kunden aus zu tragen ist, wenn das Bankinstitut auf die Gefahren hingewiesen hat. Den Kunden obliegt die Haftung, da sie bei der Eingabe auf falschen Seiten grob fahrlässig ihre Daten hinterlassen, obwohl die Bank darüber informiert hat. Es gelten jedoch die individuellen Fälle, da die Betrugsseiten nicht immer klar zu erkennen sind.
Analysetools und Cookies: So umgehen Kunden das Ausspionieren
Cookies sind dazu notwendig, die Webseiten zu personalisieren und Informationen über das Nutzerverhalten an den Betreiber weiterzuleiten. Dadurch können zum Beispiel Passwörter gespeichert oder Kundenvorlieben gesammelt werden. Nutzer müssen sich nicht neu anmelden und die Voreinstellungen bleiben bestehen. Dazu kommen Tracking- und Analysetools, die noch weitere Daten wie Präferenzen für bestimmte Produkte, Software des Benutzers, Zielgruppeninformationen und einige mehr sammeln. Es gibt jedoch auch Trackingtools, welche die besuchten Seiten der Benutzer nachverfolgen, was rechtlich gesehen eine Grauzone in der Verletzung der Privatsphäre darstellt. Es gibt die Möglichkeit, Cookies nur von den Webseiten zuzulassen, denen der Benutzer vertraut. Unter den Einstellungen „Datenschutz“ ist in vielen Browsern das Blockieren oder Zulassen bestimmter Seiten möglich. Allerdings können dann einige Webseiten nicht mehr im vollen Umfang genutzt werden, wie Onlineshops oder Portale mit Nutzerdaten.
Folgendes Video erläutert die Vorgänge der Cookies und wie diese wieder zu löschen sind:
Beim Thema Tracking ist es zum einen hilfreich, die Cookies bei jedem Beenden des Browsers löschen zu lassen und Addons zu installieren, welche die Analysetools von Anfang an blockieren. Eine Übersicht ist im PC Magazin zu finden.
EU-Verbraucherrechtrichtlinien ab 2013/2014
Widerrufsbelehrung und Fristen
Deutschland hat seit 2014 die Umsetzung der EU-Richtlinie der Rechte für Verbraucher vorgenommen. Folgende Punkte sind nun klar geregelt:
Die Widerrufsfrist ist auf 14 Tage festgesetzt.
Eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung liegt in Europa vor.
Der Kunde muss den Widerruf eindeutig erklären.
Es gibt kein Rückgaberecht mehr.
Eine Höchstgrenze für die Widerrufsfrist liegt vor: 12 Monate nach Fristbeginn
Weitere Hinweise zur Widerrufsfrist und den Regelungen gibt es in diesem Artikel.
Klarstellende Definitionen und Informationspflichten
Viele Richtlinien der Europäischen Union hat die deutsche Gesetzgebung bereits vor der neuen Richtlinie umgesetzt.
Nun ist jedoch die Informationspflicht deutlich strenger geworden und der Umfang hat sich dabei erhöht.
Zu den Pflichtinformationen bei Bestellungen gehören unter anderem:
Die Merkmale der Ware oder der Dienstleistung
Die Mindestlaufzeit bei Abo-Verträgen
Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive Steuern
Angabe der zusätzlichen Liefer- und Versandkosten und Hinweise auf mögliche Steuern
Dynamische Widerrufsbelehrungen
Zusätzlich dazu sind im elektronischen Geschäftsverkehr die AGB auf der Bestellübersicht abzurufen, so dass der Kunde jederzeit die Kosten und Bedingungen einsehen kann. Des Weiteren müssen alle möglichen zusätzlichen Kosten angegeben sein, wie zum Beispiel Aufschläge bei bestimmten Zahlungsvorgängen oder Versandbedingungen.
Rücksendungen, Rückzahlungen und Zusatzkosten
Käufer müssen seit 2014 bedenken, dass Rücksendungen grundsätzlich nicht mehr kostenfrei möglich sind. Nun gibt es die Regelung, dass Verbraucher die Ware nicht mehr kommentarlos zurück senden können und die Kosten selbst zu tragen haben. Wer seine gekauften Produkte zurück schicken möchte, muss schriftlich den Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären und das Porto in den meisten Fällen selbst übernehmen. Einige Händler machen jedoch Gebrauch von ihrer Wettbewerbsfreiheit und übernehmen trotz der neuen Regelung die Rücksendekosten.
Die EU-Verbraucherrechtrichtlinie räumt Unternehmen nun ein ausdrückliches Zurückbehaltungsrecht ein, bis die Ware zurückkommt oder der Verbraucher nachweist, dass die Ware bereits retourniert wurde. Der Händler hat allerdings nur noch 14 Tage Zeit ab Zugang der Widerrufserklärung die Kosten zurück zu erstatten. Er muss darüber hinaus dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher beim Kauf genutzt hat, damit keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren für den Käufer entstehen.
Button-Lösungen für Internet-Kostenfallen
Deutschland hat bereits seit 2012 die Button-Lösung für die Kennzeichnung von Abo-Abschlüssen umgesetzt. Eindeutige Formulierungen für die Tätigung des Onlinekaufes müssen dafür vorhanden sein. „Bestellung abgeben“ oder „Weiter“ sind als Bestellvorgang nicht gültig, denn der Verbraucher muss mit einer Schaltfläche vor Absenden der Bestellung im Internet den Hinweis darauf erhalten.
Für Verbraucher ist der Schutz durch die zahlreichen verbindlichen Richtlinien ein wenig höher geworden und die Vereinheitlichung erleichtert Rechtsfragen innerhalb der europäischen Länder und den vielfältigen Onlineshops.
Fazit
Die vielen Richtlinien und Verbraucherschutzorganisationen haben innerhalb der letzten zehn Jahre viele Erfolge vorweisen können und genießen ein großes Vertrauen der Bevölkerung. Trotzdem ist ihre Arbeit nicht weniger geworden, denn die Wünsche von Kunden und von Unternehmen liegen auch heute oft auseinander. Dabei gibt es neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen viele Grauzonen und durch die rasante Entwicklung des Internets erfolgen manche Regelungen erst mit einiger Verzögerungszeit zugunsten der Verbraucher. Wer sich über seine Rechte im Klaren ist, kann beim Onlineeinkaufen einige Vorteile ziehen und seine Privatsphäre besser schützen.