Europäisches Parlament beschließt Recht auf Girokonto für jeden EU-Bürger
Eine gravierende Änderung gibt es seit April 2014, denn in diesem Monat beschloss das Europäische Parlament, dass jeder EU-Bürger ein Recht auf ein Girokonto haben müsse. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein angemeldeter Wohnsitz vorhanden ist oder nicht, sodass auch EU-Bürger ohne festen Wohnsitz oder eine Meldeadresse das Recht auf ein Girokonto haben. Bisher ist das Girokonto für jedermann allerdings in der Praxis noch nicht vertreten, da die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, eine Umsetzung in ihr nationales Recht durchzuführen. Hierzulande soll es ab dem 1. Januar des kommenden Jahres (2016) so weit sein, dass jeder Bürger auch ohne angemeldeten Wohnsitz ein Recht auf ein Bankkonto hat. Schätzungen zufolge würde dies derzeit im gesamten EU-Raum fast 60 Millionen Bürger betreffen, die bisher kein Girokonto besitzen.
Basis-Girokonto ohne Meldebescheinigung auch für Bürger ohne festen Wohnsitz
Ganz besonders betont wird in der EU-Richtlinie, dass auch solche EU-Bürger ein Recht auf ein Girokonto haben sollen, die keinen festen Wohnsitz nachweisen können. Damit reagiert die EU unter anderem auf die gängige Praxis, dass beispielsweise viele Banken insbesondere Obdachlosen kein Girokonto ohne Meldeadresse gewähren. Hierzulande sind es etwa 670.000 Bürger, die kein Girokonto besitzen, sodass teilweise hohe Gebühren für Bareinzahlungen in Kauf genommen werden müssen. Allerdings beinhaltet das neue Recht auf ein Girokonto für jeden Bürger nicht zwangsläufig, dass dieses Konto kostenlos sein muss. Darüber hinaus werden die Banken ebenfalls nicht dazu verpflichtet, Überziehungen zuzulassen.
Für wen ist das „Girokonto für jedermann“ sinnvoll?
Die weitaus meisten Verbraucher in Deutschland besitzen bereits ein Girokonto, sodass das Recht auf ein derartiges Konto, welches es hierzulande ab 2016 geben soll, ohnehin schon in die Praxis umgesetzt wurde. Interessant ist die neue EU-Richtlinie hingegen insbesondere für mehrere Hunderttausend Bürger, die bisher kein Girokonto besitzen. Diese sollten die Möglichkeit, spätestens ab 2016 ein Girokonto einrichten lassen zu können, auf jeden Fall nutzen. Selbst die Tatsache, dass kein gemeldeter Wohnsitz vorhanden ist, führt nämlich in der Praxis nicht dazu, dass keine Geldgeschäfte getätigt werden. Da die Geschäfte jedoch ohne Girokonto nur in bar erfolgen können, verursacht dies relativ hohe Gebühren und führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Daher sollten insbesondere Bürger, die bisher kein Girokonto haben, aber dennoch Geldgeschäftige täten müssen, von dem neuen Recht Gebrauch machen.
ich brauche ein Girokonto obwohl ich keinen festen Wohnsitz habe koennen sie mir weiter helfen
Mit freundlichen gruessen
s. Brabender
Du musst einfach zu einer Bank gehen und ein Konto eröffnen lassen. Oder Sparkasse. Oder N26 Konto falls du eine Adresse hast wo du die Karten in Empfang nehmen kannst. Geht super easy online. Ing-diba zum Beispiel. Aber da brauchst eine Adresse wo du die Karten hinschicken lassen kannst. Gruß
ich bin Renter aber lebe nicht mehr in Deutschland, hier wo ich jetzt lebekann ich kein Konto errichten, also brauche ich eins in Deutschland,kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland trotzdem ein Konto eroeffnen wo meine Monatliche Rente drauf geht?