Mit einer Mietkaution sichert sich der Vermieter einer privaten Wohnung oder eines gewerblichen Objektes seine Rechte und Forderungen aus dem Mietverhältnis. Für eine Mietwohnung beträgt die Mietkaution in den meisten Fällen zwei Monatsmieten. Gemeint ist damit die Kaltmiete je Quadratmeter, also ohne Betriebs- und Nebenkosten. Die Mietkaution kann sowohl bar als auch bargeldlos geleistet werden. Üblich war bisher die Barzahlung, die der Vermieter anschließend auf einem eigens dafür vorgesehenen Sparbuch zinsbringend anlegt. Eine für den Mieter weitaus angenehmere Form ist die bargeldlose Mietkaution der Norisbank GmbH als einer Direktbank mit Sitz in Berlin. Die Norisbank vermittelt diese Mietkaution für die Deutsche Kautionskasse AG mit Geschäftssitz in Starnberg.
Zur Norisbank Mietkaution: www.norisbank.de/mietkaution
Kaution zahlen unnötig durch Bürgschaft der Norisbank
Dem Wohnungsmieter wird die Beibringung der Mietkaution denkbar einfach gemacht. Anstelle der Barkaution wird ein Bürgschaftsvertrag über die Kautionshöhe abgeschlossen. Die Bürgschaftsurkunde über die bargeldlose Mietkaution erhält der Vermieter. Der Mieter als Vertragspartner zahlt für die bargeldlose Mietkaution einen monatlich einstelligen Eurobetrag, in dem die Bearbeitungsgebühr enthalten ist. Dadurch wird anlässlich des Umzuges ein oftmals vierstelliger Eurobetrag für die Mietkautionszahlung eingespart. Die Summe kann anderweitig genutzt werden, weil das Bargeld frei verfügbar ist. Die Norisbank Mietkaution wird online beantragt, und die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde dauert kaum länger als ein, zwei Werktage.
Norisbank Mietkautionsversicherung
Den Mietkautionsvertrag ohne eine vertragliche Mindestlaufzeit kann der Mieter jederzeit kündigen. Der Vermieter hat die Garantie, jederzeit seine Ansprüche aus der ihm vorliegenden Bürgschaftsurkunde geltend machen zu können. Er wendet sich an die DKK, die Deutsche Kautionskasse, die den Mieter darüber informiert. Der hat zwei Wochen lang Zeit, sich gerichtlich gegen diese Inanspruchnahme zu wehren. Anderenfalls wird die Mietkaution an den Vermieter ausgezahlt. Der Mieter erhält darüber vom Versicherungsgeber eine Abrechnung und erstattet diesen Betrag; damit ist das Mietkautionskonto rechnerisch wieder aufgefüllt.
Der Vermieter muss mit einer bargeldlosen Mietkaution der Norisbank einverstanden sein. Damit erspart er sich den Aufwand für die Verwaltung der ansonsten in bar erhaltenen Mietkaution. Er nimmt lediglich die Bürgschaftsurkunde zu seinen Unterlagen und hat jederzeit Zugriff auf die Mietkaution. Diese Form der Mietkaution ist mit einer Bankbürgschaft vergleichbar. Auch hier ist ein Kreditinstitut involviert. Es übernimmt die Zahlungsgarantie gegenüber dem Vermieter als Kautionsinhaber, lässt sich jedoch im Gegenzusage den in Anspruch genommenen Kautionsbetrag vom Mieter als ihrem Vertragspartner erstatten.